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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 16/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Rathaus

Gemeinde Neuhof – Marktplatz 10 – 90616 Neuhof a.d.Zenn

Niederschrift – Öffentlicher Teil

der Sitzung des Gemeinderates Neuhof a.d.Zenn

vom Dienstag, 07. Juli 2026

im Sitzungssaal des Rathauses Neuhof a.d.Zenn

Sitzungsnummer GR NHZ/2026/008

Tagesordnung öffentlicher Teil

01

Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Carportanlage

02

Gestattungsvertrag Nahwärme Adelsdorf

03

Sonstiges

1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.

TOP 01 Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Carportanlage

Sachvortrag:

Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Mehrfamilienhauses im Bereich des Neubaugebietes „Endlein“ vor, dafür werden drei Grundstücke in Anspruch genommen.

Da der Bebauungsplan in der Fassung von 2018 noch keinen Mehrfamilienhäuser vorsieht, wären mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig:

-

Änderung der Zufahrt

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3 Vollgeschosse statt zulässigen 2 Vollgeschossen

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Überschreitung der Grundflächenzahl (0,47 statt 0,35)

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Überschreitung der Geschossflächenzahl (0,96 statt 0,7)

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Erhöhung der max. Anzahl an Wohneinheiten: statt max. 3 pro Grundstück sollen auf den drei Grundstücken 1 x 6 und 1 x 8 Wohneinheiten entstehen

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Abweichung von festgesetzter Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit: statt 2 Stellplätzen je Wohneinheit werden insgesamt 18 Stellplätze, also im Schnitt 1,2 Stellplätze je Wohneinheit geschaffen

-

Überschreitung der zulässigen Wandhöhe auf der Talseite (9,00 Meter statt 6,50 Meter)

Der Gemeinderat hat im März 2026 mit den damals vorliegenden Vorabentwürfen dem Bauherren bereits eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt.

Der Antrag auf Vorbescheid ging bereits am 02.04.2026 im Landratsamt ein. Aufgrund technischer Probleme im digitalen Beteiligungsverfahren ging der Gemeinde die Bitte um Erteilung des Einvernehmens gem. §36 BauGB und Zustimmung gem. §36a BauGB („Bauturbo“) erst verspätet zu. Da die gesetzlichen Fristen im Antragsverfahren mit Eingang der Unterlagen beim LRA trotzdem zu laufen begonnen haben, ist ein zeitnaher Beschluss des Gemeinderats in diesem Fall notwendig.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, insbesondere zu allen beantragten Befreiungen. Des Weiteren erteilt der Gemeinderat die Zustimmung gem. §36a BauGB.

TOP 02 Gestattungsvertrag Nahwärme Adelsdorf

Sachvortrag:

In der Sitzung erläutert der Geschäftsführer der Nahwärme Adelsdorf GbR Herr Wirsching den geplanten Leitungsverlauf. Im Privatgrund wurde mit den Arbeiten bereits begonnen. Auf Rückfrage gibt er an, dass maximal noch 2 bis 3 Haushalte nachträglich angeschlossen werden können, da die Leitungsdimensionen auf die anschließenden Haushalte ausgelegt wurden und aufgrund der Förderbedingungen nicht größer dimensioniert werden können.

Zu Rückfragen bezüglich des Leitungsweges erläutert er, dass die Leitungsführung durch das kleine „Gässchen“ aus Wirtschaftlichkeitsgründen so erfolgen muss. Es wurde eine Beweissicherung durchgeführt. Bei etwaigen Schäden wäre zunächst die ausführende Firma der erste Ansprechpartner.

Von der Bürgermeisterin wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich unbedingt vorsichtig gearbeitet werden muss.

Der Gemeinderat wurde außerdem um Genehmigung gebeten, bei der Wiederherstellung der Straße keine Deckschicht, dafür eine größere Bitumenschicht einbauen zu können. Sollte in den nächsten Jahren eine Dorferneuerung mit Straßenneubau erfolgen, könnte dies als Übergangslösung dienen. Aufgrund negativer Erfahrungen mit ähnlichen Vorgehensweisen in der Vergangenheit hatte sich der Gemeinderat bei anderen Baufirmen stets dafür ausgesprochen, dass eine vollständige Wiederherstellung der Straße erfolgen muss. Aus Gründen der Gleichbehandlung spricht sich ein Großteil des Gremiums gegen ein Abweichen von der vorgegebenen Norm aus. Damit hat sich die Anfrage laut Herrn Wirsching erledigt, es wird die in den technischen Bestimmungen vorgegebene Wiederherstellung der Straße erfolgen.

Zum abzuschließenden Gestattungsvertrag:

Den bayerischen Gemeinden wurde im Juni ein neuer Muster-Gestattungsvertrag für Wärmenetze vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellt. Der bisherige Muster-Vertrag des Marktes Neuhof a.d.Zenn wurde daraufhin auf die neuen Muster angepasst und der Nahwärmeversorgung Adelsdorf GbR zur Unterschrift vorgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden von der Bürgermeisterin bereits unterzeichneten Vertrag zur Kenntnis und genehmigt diesen vollumfänglich.

TOP 03 Sonstiges

Sachvortrag:

Eichenprozessionsspinner

Die erste Bürgermeisterin erläutert das Vorgehen der Gemeinde bei Auftreten von Eichenprozessionsspinnern: Beim Auftreten in der Nähe sensibler Infrastruktur wie z. Bsp. Waldfriedhof werden die Eichenprozessionsspinner fachgerecht entfernt. An anderen Stellen werden die betroffenen Bereiche mit Flatterband abgesperrt.