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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 2/2024
Informationen der Bürgermeister
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Hinweis vom WWA

Es dürfen keine Strohballen im Hochwassergebiet ablagert werden.

Weiterhin müssen auch bei Gewässer 3. Ordnung Holzstöße 5 Meter vom Ufer entfernt sein.

Die Gemeindeverwaltungen