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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 2/2024
Bekanntmachungen/Satzungen
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Bekanntmachung


Flurneuordnung und Dorferneuerung Humprechtsau 2

Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II

Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Humprechtsau 2 hat den Flurbereinigungsplan Teil II erstellt.

Der Flurbereinigungsplan Teil II fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt.

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Festsetzungen über die Ausgleiche nach §§ 50 und 51 FlurbG

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Beschlüsse des Vorstandes zum Flurbereinigungsplan Teil II

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Textteil zum Flurbereinigungsplan Teil II

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Abfindungskarte

Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt:

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Bestandsblatt (Einlage)

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Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)

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Belastungsnachweis

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Akt Dienstbarkeiten und Rechte

Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.

Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II werden in der Verwaltung der Stadt Bad Windsheim, Marktplatz 1, 91438 Bad Windsheim, vom 26.02.2024 mit 11.03.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden

(https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/index.php/).

Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II, und zwar am

Dienstag, 12.03.2024,

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ort: Dorfgemeinschaftshaus Humprechtsau,

wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan - Teil II - gewünscht werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsplan Teil II kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins bei der Teilnehmergemeinschaft Humprechtsau 2 am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach), Widerspruch eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ansbach, 12.01.2024
gez. Joachim Hartnagel
T. Amtsrat