Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen haben Sie die neuen Grundsteuerbescheide mit den geänderten Messbeträgen und Hebesätzen bekommen.
Sollte bei Ihrem Grundsteuerbescheid etwas nicht stimmen oder Sie mit dem Messbetrag nicht einverstanden sein, haben Sie im Jahr 2025 die Möglichkeit beim Finanzamt eine neue Grundsteuererklärung einzureichen.
Anträge, die nach dem 31.12.2025 eingehen, werden nicht mehr für 2025 bearbeitet, sondern sind ab 01.01.2026 veranlagt.
Sollten Sie in den nächsten Tagen keinen Bescheid bekommen, so kommt dieser dann im Laufe der nächsten Wochen. Bei diesen Objekten müssen Daten nacherfasst werden.
Bitte überweisen Sie hier NICHT den alten Betrag, der in 2024 noch gültig war.
Wir danken für Ihr Verständnis.