Die Bekanntmachungen zur Kommunal- und Kreistagswahl werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben wie folgt ausgehängt:
Rathaus Neuhof a.d.Zenn, im Fenster vom Bürgerbüro, dieses ist jederzeit von außen einsehbar
Rathaus Trautskirchen, im Schaukasten vor dem Rathaus, dieses ist jederzeit einsehbar