Tagesordnung öffentlicher Teil
| 1. | Bürgerfragen |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift |
| 3. | Breitbandausbau |
| 4. | Abschluss eines Stromliefervertrages für die Jahre 2024 - 2026 |
| 5. | Anschaffung Fahrzeug Bauhof |
| 6. | Zweckvereinbarung Oberes Zenntal |
| 7. | Festlegung der Marktsonntage |
| 8. | Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| 9. | Wünsche und Anregungen |
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
TOP 01 Bürgerfragen
Es werden keine Bürgerfragen vorgebracht.
TOP 02 Genehmigung der Niederschrift
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 23.08.2023 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 03 Breitbandausbau
Sachvortrag:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023
Beschluss für die Einreichung der Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Bayern.
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Auf Grundlage des Gremiumsbeschluss wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 12.06.2023 bis 07.08.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
• Energie Ziegler GmbH
• Telekom Deutschland GmbH
Der Netzbetreiber Energie Ziegler GmbH hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau für ca. 228 Adressen ohne Vorvermarktungsquote für den Ortsteil Neuhof a.d.Zenn bis 31.12.2026 angekündigt und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt. (siehe Anlage 1, gesetzte Fristen)
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 441 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 3.969.000,00 €. Der Regelfördersatz für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
- Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
- Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
- ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Beschluss 1:
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Beschluss 2:
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt der Markt Neuhof a.d.Zenn der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.
TOP 04 Abschluss eines Stromliefervertrages für die Jahre 2024 - 2026
Sachvortrag:
Derzeit bezieht der Markt Neuhof a.d.Zenn den Strom von einem regionalen Ökostromanbieter. Der aktuelle Stromliefervertrag endet zum Ende des Jahres.
Es muss ein neuer Stromliefervertrag abgeschlossen werden.
Derzeit liegen der Gemeinde Angebote des Grundversorgers sowohl für Normal- als auch Ökostrom vor. Die Stromkosten sinken hier im Laufe der Vertragslaufzeit, der Mittelwert liegt bei ca. 13,23Ct / kwh für den Ökostrom (12,46 ct/kwH für den Normalstrom), Stand vergangener Montag.
Der aktuelle Anbieter bietet eine Vertragsverlängerung für 14,00 ct/kwH an.
Der Markt Neuhof a.d.Zenn will auch beim Bezug von Strom seine Vorbildfunktion nutzen und sich daher um den Abschluss eines Stromvertrages für regionalen Ökostrom bemühen, soweit die Vergaberichtlinien dies zulassen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt auch zukünftig Ökostrom zu beziehen.
Beschluss 2:
Die 1. Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, einen Stromliefervertrag für die Dauer von 3 Jahren abzuschließen. Sofern vergaberechtlich möglich, soll ein regionaler Ökostromanbieter gewählt werden.
Christian Böhmlehner persönlich beteiligt wegen Tätigkeit bei RegioGrünStrom / Wust Wind & Sonne.
TOP 05 Anschaffung Fahrzeug Bauhof
Sachvortrag:
Für den gemeindlichen Bauhof soll ein zusätzliches Fahrzeug beschafft werden. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von einem örtlichen Autohaus abgegeben (einsehbar im RIS).
Das Gremium berät eingehend über die Eignung des vorgeschlagenen Fahrzeugs für den angedachten Zweck. Sowohl der asiatische Hersteller mit Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung usw. als auch die Größe und Belastbarkeit des Fahrzeuges werden eingehend beraten.
Der anwesende Bauhofleiter gibt an, dass das Fahrzeug von Bauhofmitarbeitern in Augenschein genommen und für geeignet befunden wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Angebot für ein Bauhof-Fahrzeug in Auftrag zu geben.
TOP 06 Zweckvereinbarung Oberes Zenntal
Sachvortrag:
Dem Gemeinderat liegt der Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ und den Mitgliedsgemeinden vor. Die Vereinbarung wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ zu unterzeichnen.
TOP 07 Festlegung der Marktsonntage
Sachvortrag:
Wie in den Vorjahren soll die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich des Marktes Neuhof a.d.Zenn an bestimmten Sonntagen auch im Jahr 2024 möglich sein.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen die Möglichkeit einer Öffnung durch entsprechende Verordnung im Verhältnis zur Einwohnerzahl und den zu erwartenden Besucherströmen an bis zu 4 Sonntagen vor.
Unabhängig davon dürfen Verkaufsstellen für bestimmte Warengruppen, zum Beispiel Bäckerwaren oder Blumenläden auch Sonntags im gesetzlich vorgegebenen Rahmen geöffnet haben.
Die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen soll nun nicht nur für das kommende Kalenderjahr, sondern allgemein für die Zukunft abgefasst werden.
Der vorliegende Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen geöffnet sein dürfen:
I. In Neuhof a.d.Zenn am 2. Sonntag vor Pfingsten von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Marktplatzfest)
II. In Neuhof a.d.Zenn am 2. Sonntag im Juli von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Kirchweih)
III. In Neuhof a.d.Zenn am Volkstrauertag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Adventsausstellung)
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Messen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen.
Ein Entwurf dieser Verordnung ist dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
TOP 08 Bericht der 1. Bürgermeisterin
Sachvortrag:
Boden:ständig
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über den Termin bzgl. der Initiative boden:ständig am vergangenen Montag in Trautskirchen. Leider waren zwar viele Vertreter verschiedener Ämter (Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt, Amt für ländliche Entwicklung usw. ) anwesend, aber nur wenige interessierte Bürger:innen der Verwaltungsgemeinschaft.
Diese Fördermaßnahme, die sowohl für Planungsbüro als auch Umsetzungsbegleiter mit 100 Prozent der Kosten gefördert wird, ist eine enorme Chance für unsere Kommunen für nachhaltige Flächenbewirtschaftung, für Regenrückhalt in der Fläche und Schutz bei Starkregen. Es ist eine Chance für uns nachhaltigen Klimaschutz zu betrieben. Die Bürgermeisterin bittet nach dem verhaltenen Meinungsbild bei der Veranstaltung nochmals inständig um Offenheit und Unterstützung insbesondere von den Landwirt:innen, welche die Flächen bewirtschaften, sonst ist eine Aufnahme in das Programm fraglich und eine Förderung vermutlich nicht möglich.
Fahrradweg Hirschneuses
Es gab kürzlich einen Vor-Ort-Termin mit dem Landratsamt. Aufgrund der Hanglage sucht das Tiefbauamt mit der Bürgermeisterin weiterhin nach einem besser möglichen Verkehrsweg. Eine Förderung ist nicht möglich, da ein durchgängiger Fahrradweg von Ortsschild zu Ortsschild als nicht machbar ausgeschlossen wird.
Edeka-Anbau
Die Leistungsbeschreibung wird derzeit erstellt, Submission soll Anfang November erfolgen.
LAG Rangau
De 1. Bürgermeisterin weist auf das Infoblatt der LAG Rangau „In 7 Schritten von der Projektidee zur LEADER-Förderung“ hin. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage der LAG Rangau oder beim LAG Manager. Die Quartiersmanagerin bemüht sich derzeit um die Aufnahme in das LEADER-Förderprogramm für das Begegnungshaus „Alte Schule“.
Regionalbudget
Alle Projekte konnten 2023 realisiert werden:
Schulverband: Entdeckersets und Erklärtafeln Streuobst im Gernt-Garten
Dorfgemeinschaft Unterfeldbrecht: Teig- und Ausrollmaschine
Schützenverein: Bogenschießanlage
Kommune: Defibrillatoren in 5 Außenorten
Für das Regionalbudget 2024 wurde der Aufruf im Amtsblatt veröffentlicht, Vereine können sich gerne bewerben. Nachfragen gerne an den Umsetzungsbegleiter der Kommunalen Allianz, Herrn Gaier.
Leider wurden hier bereits Mittel gekürzt, das Gremium wird also unter den vorgeschlagenen Projekten auswählen müssen.
Solarpark Fladengreuth
In Fladengreuth soll ein Solarpark entstehen, die Gemeinde wurde bzgl. Stellungnahme im Bauleitplanverfahren angefragt.
Einladung zu folgenden Terminen:
Kirchweihen in Ober- und Unterfeldbrecht
Herzwoche
Die genauen Termine sind im Amtsblatt veröffentlicht.
Wahl am 08. Oktober 2023
Am 08.10.2023 findet die Landtags- und Bezirkstagswahl statt. Es werden alle Bürger:innen ganz herzlich zur Wahl aufgerufen und um ihre Stimmabgabe gebeten.
Die Rathäuser haben am darauffolgenden Montag, 09.10.2023 zur Wahlnachbereitung geschlossen.
Hochspannungsleitung Neudorf-Endsee
Die N-Ergie hat mitgeteilt, dass in den kommenden Jahren die Hochspannungsleitungen Neudorf - Endsee ausgebaut werden sollen. Um eine Vervielfachung der transportierten Strommenge zu erreichen, werden auch die vorhanden Masten ausgetauscht werden. Derzeit befindet sich das Vorhaben noch in der Planungsphase, gebaut werden soll ab 2026.
TOP 09 Wünsche und Anregungen
Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Markus Burk gibt an, dass an der Einfahrt nach Adelsdorf die Fahrbahn beschädigt ist und erkundigt sich nach dem zuständigen Ansprechpartner (Gemeinde oder ggf. Staatliches Bauamt?)
Weiterhin gibt er an, dass sich der Fahrradweg bei Adelsdorf setzt.
Die Geschwindigkeitsanzeige, welche in Adelsdorf installiert wurde funktioniert nur teilweise. Dies wird vom Bauhof nochmals überprüft werden.
Weiterhin erkundigt er sich nach den Bauarbeiten Bahnhof Adelsdorf, hier sind noch keine weiteren Informationen bekannt.
Gemeinderatsmitglied Manfred Pöhmerer gibt an, dass die Bank am Spielplatz in Oberfeldbrecht defekt ist und hier Bedarf für eine neue Sitzgarnitur besteht.