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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 21/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Das Finanzamt hat uns inzwischen einen Großteil der Grundsteuermessbescheide für unser Gemeindegebiet übermittelt. Beim Abgleich der bisherigen Messbeträge mit den neuen Messbeträgen ist aufgefallen, dass es teilweise erhebliche Unterschiede gibt.

Auch wenn die Einspruchsfrist Ihres Messbetragsbescheides bereits abgelaufen ist, Sie jedoch Unrichtigkeiten festgestellt haben, besteht nun die Möglichkeit noch Korrekturen vorzunehmen.

Eventuell notwendige Grundsteueränderungsanzeigen (BayGrst5) und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen beim Finanzamt aus oder sind online abrufbar unter www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt "Anzeige von Änderungen" -> "Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen".

Die Gemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen haben keinen Einfluss auf die Festsetzung Ihres Messbetrages. Bei Nachfragen wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt und nicht an die Gemeindeverwaltungen.