Abwasseranlage Regenüberlauf Neukatterbach; Antrag auf gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem Ortsteil Neukatterbach der Gemeinde Neuhof an der Zenn in den Katterbach (Gewässer III. Ordnung) im Landkreis Fürth
1. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 04.03.2024, Az. 412-5376/22-6321 WaM für dieses Vorhaben liegt ab 04.11.2024 2 Wochen lang bis einschließlich 18.11.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Neuhof an der Zenn (Zi.: 3) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).
2. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 04.03.2024, Az. 412-5376/22-6321 WaM wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt.
3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG).
4. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusammen innerhalb der Frist unter Ziffer 1 auch im Internet unter www.neuhof-zenn.de eingesehen werden.