Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 23/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Rubrik „Neues aus der Kommunalen Allianz“

November 2024

Die Kommunale Allianz Aurach-Zenn besteht aus den sieben Kommunen Emskirchen, Hagenbüchach, Markt Erlbach, Neuhof a.d.Zenn, Obernzenn, Trautskirchen und Wilhelmsdorf. Ziel des Zusammenschlusses ist die lebenswerte und zukunftsorientierte Gestaltung der Region über die Gemeindegrenzen hinaus. Dafür treffen sich die Mitgliedskommunen regelmässig, um sich auszutauschen, gemeinsame Projekte und Massnahmen umzusetzen oder neue Ideen zu präsentieren. In dieser Rubrik werden Sie regelmässig über die aktuellen Projekte der Kommunalen Allianz informiert.

Regionalbudget 2025

Auch für 2025 hat die Kommunale Allianz Aurach-Zenn beschlossen, unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken am Regionalbudget teilzunehmen. Privatpersonen, Kleinstbetriebe, Vereine und Kommunen können bis zum 29.November 2024 wieder Förderanträge für Kleinprojekte bei der Kommunalen Allianz einreichen. Mit der neuen Förderperiode 2025 gibt es ein paar Änderungen. Künftig werden die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 €. Die förderfähigen Gesamtkosten für ein Kleinprojekt dürfen 20.000 € nicht übersteigen. Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage der Kommunalen Allianz www.aurachzenn.de zu finden.

Impulsberatung – unverbindliche und kostenfreie Beratungsgespräche für Leerstände

Die Impulsberatung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von (potenziellen) Leerständen.

Im Rahmen der Impulsberatung können Sie unverbindliche und kostenfreie Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Hierfür wird zusammen mit einem Architekturbüro und den Betroffenen ein Termin vereinbart, um das jeweilige Objekt gemeinsam zu betrachten. Als Ergebnis der Impulsberatung erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer einen schriftlich ausgearbeiteten Vorschlag zu Umbaumassnahmen, künftigen Nutzungsmöglichkeiten und zu energetischen Fragen. Zudem erhalten sie eine erste Einschätzung zur Höhe der notwendigen Investition und Hinweise zu verschiedenen Förderprogrammen. Sofern sich (potenziell) leerstehende Anwesen im Gebiet der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn in den Dörfern und Altorten befinden, in denen es keine Förderkulisse der Städtebauförderung gibt, können Eigentümerinnen und Eigentümer eine kostenfreie Impulsberatung beantragen. Nehmen Sie dazu am besten Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf oder kontaktieren Sie die Kommunale Allianz, um unverbindlich nach einer Impulsberatung zu fragen.

Förderung Balkonkraftwerke – Zuschuss für Privathaushalte

Privathaushalte können bis zum 31.12.2024 einen Zuschuss von max. 100 € beantragen, wenn sie sich eine Solar-Steckeranlage anschaffen. Das Fördervolumen ist dabei auf max. 4.000 € pro Mitgliedskommune beschränkt. Pro Haushalt ist nur ein Antrag möglich. Wichtig ist, dass die Anlage nicht vor dem 01.05.2024 gekauft wurde.

Wer einen Zuschuss erhalten möchte, muss lediglich nach dem Kauf einer Anlage einen Auszahlungsantrag (zu finden auf www.aurachzenn.de) zusammen mit der Rechnung, einem Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) und einem Foto der installierten Anlage bevorzugt per E-Mail an die Kommunale Allianz schicken (info@aurachzenn.de).

Alle Infos finden hierzu finden Sie auf der Homepage der Kommunalen Allianz: www.aurachzenn.de

Kommunale Allianz Aurach-Zenn e.V.

Ansprechpartner: Maximilian Gaier

Hugenottenplatz 8

91489 Wilhelmsdorf

Tel.: 09104/82 62 918

Mail: info@aurachzenn.de

www.aurachzenn.de