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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 23/2025
Bekanntmachungen/Satzungen
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Bekanntmachungen/Satzungen

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Trautskirchen, Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2025 folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.927.900 Euro

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.407.800 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 300.000,- Euro vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  — 400 v. Н.

b) für die Grundstücke (B)  — 250 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro 487.000,- festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Trautskirchen, den 27.10.2025
gez. Wirth, 1. Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung 2025 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Trautskirchen zur Einsichtnahme auf.

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat den Haushalt 2025 der Gemeinde Trautskirchen mit Schreiben vom 18.09.2025 mit Aktenzeichen 21-9410-Di rechtsaufsichtlich behandelt.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile.