Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Trautskirchen, Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2025 folgende
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.927.900 Euro
und im
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.407.800 Euro
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 300.000,- Euro vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 400 v. Н.
b) für die Grundstücke (B) — 250 v. H.
2. Gewerbesteuer — 340 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro 487.000,- festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung 2025 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Trautskirchen zur Einsichtnahme auf.
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat den Haushalt 2025 der Gemeinde Trautskirchen mit Schreiben vom 18.09.2025 mit Aktenzeichen 21-9410-Di rechtsaufsichtlich behandelt.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile.