Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Markt Neuhof a.d.Zenn
Für die Einbeziehungssatzung „Oberfeldbrecht II“
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn hat in seiner Sitzung vom 23.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer weiteren Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht beschlossen.
In der Sitzung vom 18.11.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Oberfeldbrecht II“ in der Fassung vom 16.10.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Die Einbeziehungssatzung beinhaltet Teilflächen der Fl. Nrn. 161/6 und 161/7, Gemarkung Oberfeldbrecht.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf für die Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht in der Fassung vom 16.10.2024 und die dazugehörige Begründung liegen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn im Rathaus Neuhof a.d.Zenn, Zimmer 3, Marktplatz 10, 90616 Neuhof a.d.Zenn in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten (Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Neuhof a.d.Zenn unter https://www.neuhof-zenn.de/rathaus-service/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit 3§3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.