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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 24/2024
Bekanntmachungen/Satzungen
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Bekanntmachungen/Satzungen

gemäß § 196 BauGB i.V. m. § 12 BayGaV

Die Bodenrichtwertkarten (Stand 01.01.2024) liegen in den Rathäusern Neuhof a.d.Zenn und Trautskirchen

vom 02.12.2024 - 03.01.2025

während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Gleichzeitig können die Bodenrichtwerte in diesem Zeitraum auf den jeweiligen Internetseiten der Gemeinden (www.neuhof-zenn.de und www.trautskirchen.de ) eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass für jedermann das Recht besteht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt (gutachterausschuss@kreis-nea.de) gegen Gebühr schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen.

Urheberrechtshinweis

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem jeweiligen Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Abschriften einzelner Daten – während der Dauer der Auslegung – sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.

Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.

Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.

Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich.