Aufgrund der bundesweit durchgeführten Grundsteuerreform kam es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Die zahlreichen eingegangenen Erklärungen sowie der damit verbundene Prüfungs- und Verarbeitungsaufwand führen dazu, dass Bescheide mit dem Messbetrag nicht in der in der regulären Bearbeitungszeit erteilt werden konnten.
Wir bitten um Verständnis und empfehlen Bescheide nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und eventuelle Rückfragen frühzeitig an das zuständige Finanzamt zu richten.