Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesund-heit wird darauf hingewiesen, dass Grundstücksbesitzer den an ihr Grundstück angrenzenden Gehweg, oder falls ein solcher nicht vorhanden ist, einen entsprechend breiten Randstreifen vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eis-glätte mit geeigneten Mitteln (Sand, Splitt) bestreuen oder das Eis beseitigen müssen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind an Werktagen
von 07.00 bis 20.00 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen
von 08.00 bis 20.00 Uhr
so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Näheres kann aus den bestehenden Verordnungen
des Marktes Neuhof a.d.Zenn
und der
Gemeinde Trautskirchen
entnommen werden.
Wir bitten um besondere Beachtung:
An verschiedenen Gefahrstellen (Einmündungen, Steigungen, etc.)im Gemeindegebiet stehen Streugutbehälter bereit, damit im Notfall die Straße gestreut werden kann, bevor der gemeindliche Streudienst eintrifft.
Wendehammer (Parksituation):
Parkende Autos im Wendehammer behindern in den Wintermonaten das Streudienstfahrzeug.
Es besteht hier keine Räummöglichkeit, wenn der Wendehammer mit Fahrzeugen zugeparkt ist.
Besonders betroffen sind der Zeilberg, der Silberbuck und der Lämmerranken im Gemeindegebiet Neuhof!