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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesund-heit wird darauf hingewiesen, dass Grundstücksbesitzer den an ihr Grundstück angrenzenden Gehweg, oder falls ein solcher nicht vorhanden ist, einen entsprechend breiten Randstreifen vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eis-glätte mit geeigneten Mitteln (Sand, Splitt) bestreuen oder das Eis beseitigen müssen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind an Werktagen

von 07.00 bis 20.00 Uhr

und an Sonn- und Feiertagen

von 08.00 bis 20.00 Uhr

so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.

Näheres kann aus den bestehenden Verordnungen

des Marktes Neuhof a.d.Zenn

und der

Gemeinde Trautskirchen

entnommen werden.

Wir bitten um besondere Beachtung:

An verschiedenen Gefahrstellen (Einmündungen, Steigungen, etc.)im Gemeindegebiet stehen Streugutbehälter bereit, damit im Notfall die Straße gestreut werden kann, bevor der gemeindliche Streudienst eintrifft.

Wendehammer (Parksituation):

Parkende Autos im Wendehammer behindern in den Wintermonaten das Streudienstfahrzeug.

Es besteht hier keine Räummöglichkeit, wenn der Wendehammer mit Fahrzeugen zugeparkt ist.

Besonders betroffen sind der Zeilberg, der Silberbuck und der Lämmerranken im Gemeindegebiet Neuhof!