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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 25/2025
Bekanntmachungen/Satzungen
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Bekanntmachungen/Satzungen

Der Zweckverband hat in seiner Verbandsversammlung am 27.11.2025 nach turnusmäßiger Kalkulation die Einleitungsgebühr neu festgesetzt.

Ab 1. Januar 2026 beträgt die Einleitungsgebühr 2,85 € pro m³.

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“
Dr. Birgit Kreß, Verbandsvorsitzende