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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 3/2024
Bekanntmachungen/Satzungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Neuhof a.d.Zenn

Für die Einbeziehungssatzung „Oberfeldbrecht“

Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn hat in seiner Sitzung vom 16.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht beschlossen.

In der Sitzung vom 22.01.2024 hat der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn den Entwurf der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Die Einbeziehungssatzung beinhaltet eine Teilfläche der Fl. Nr. 77, Gemarkung Oberfeldbrecht.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf für die Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht in der Fassung vom 23.11.2023 und die dazugehörige Begründung liegen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn im Rathaus Neuhof a.d.Zenn, Zimmer 3, Marktplatz 10, 90616 Neuhof a.d.Zenn in der Zeit vom 19.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten (Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Marktes Neuhof a.d.Zenn unter https://www.neuhof-zenn.de/rathaus-service/ veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit 3§3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Neuhof a.d.Zenn, 23.01.2024

Claudia Wust
1. Bürgermeisterin