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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus
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Grundsteuer

In Kürze sind die Gemeinden verpflichtet, den Grundsteuer-Hebesatz für 2025 festzulegen.

Um einen realistischen Hebesatz kalkulieren zu können, ist es notwendig, die Grundsteuermessbeträge für möglichst alle wirtschaftlichen Einheiten vom Finanzamt mitgeteilt zubekommen.

Hierzu ist es erforderlich, die Grundsteuererklärungen für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 abzugeben.

Ich bitte die Grundstücksbesitzer unserer Gemeinde, die Grundsteuerklärung - soweit noch nicht geschehen- im eigenen Interesse zeitnah beim Finanzamt abzugeben.

Abgabetermin war bereits der 30.04.2023.

Hilfe und Erläuterungen erhalten Sie unter:

www.grundsteuer.bayern.de.