in den vom Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe angeschlossenen Ortsteilen des Marktes Neuhof a. d. Zenn
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe wird entsprechend den gesetzlichen Grundlagen*) ab dem 16.02.2026 die nach Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler an den Trinkwasserhausanschlüssen auswechseln.
Die Leistungen zum Wechsel des Zählers und der Einbau der Zählergarnitur sind kostenlos.
Sollten unsere Mitarbeiter Sie während des Zählerwechselzeitraums nicht antreffen, ist eine Terminabstimmung mit unserer Betriebsstelle möglich. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Terminwunsch am vor Ort befindlichen Firmenfahrzeug mit unseren Mitarbeitern abzustimmen.
Die Mitarbeiter des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe können sich ausweisen. Ihnen ist der freie Zugang zum Wasserzähler zu gewährleisten.
Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis.
*) Gesetzliche Grundlagen zum Wasserzählerwechsel:
| 1) | Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV vom 20. Juni 1980; BGBl. I, S. 750 ber. S. 1067) |
| 2) | Wasserlieferungsbedingungen der WAS in der Fassung vom 10.12.1981 |
| 3) | Allgemeine Preisregelungen der BGS in der aktuellen Fassung |