der Sitzung des Gemeinderates Trautskirchen vom Freitag, 28. November 2025 im Sitzungssaal des Rathauses
Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:00 Uhr
Tagesordnung öffentlicher Teil
| 01. | Begrüßung und Bürgersprechstunde |
| 02. | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil vom 30.10.2025 |
| 03. | Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Trautskirchen (BGSW) |
| 04. | Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Trautskirchen (BGS/EWS) |
| 05. | Beteiligung an einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis - „Frankens Mehrregion-IKZ“ |
| 06. | Spendenannahmebeschluss |
| 07. | Bericht des 1. Bürgermeisters |
| 08. | Allgemeine Aussprache |
| 01. | Begrüßung und Bürgersprechstunde |
Sachvortrag:
Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Die Tagesordnung hat jeder mit der Einladung erhalten, zusätzlich wurde diese im RIS zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung.
Er eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortsteilbeauftragte, die Schriftführerin sowie einen Zuhörer. Die Vertreterin der Presse ist heute nicht anwesend.
Bürgersprechstunde:
Es wurden folgende Anliegen von Bürgern vorgebracht:
Der anwesende Bürger weist darauf hin, dass sich viele Autofahrer in der Schloßstraße nicht an das Tempolimit von 30 km/h halten. Er schlägt vor, das Tempo dort deutlicher zu begrenzen bzw. die Tempo-30-Beschilderung auffälliger zu gestalten.
Bürgermeister Wirth hält es zudem für sinnvoll, eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt zu veröffentlichen.
| 02. | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil vom 30.10.2025 |
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 30.10.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 30.10.2025 wird ohne Einwand genehmigt.
| 03. | Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Trautskirchen (BGSW) |
Sachvortrag:
Der Zweckverband Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe hat in der gestrigen Verbandsversammlung im öffentlichen Teil eine Neufestsetzung der Verbrauchsgebühr und der Grundgebühr und eine entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2026 beschlossen.
Der Zweckverband hat die Firma Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung mit der Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr bis 2029 beauftragt.
Grundlage der Kalkulation waren die Ist-Abrechnungen der Jahre 2021 bis 2024 sowie die Planwerte der kommenden Haushaltsjahre.
Auch die Investitionen des Anlagevermögens in Höhe von 2,5 Mio. Euro wurden für die Kalkulation mit aufgenommen.
Aufgrund dessen ergibt sich eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr.
Die Finanzverwaltung entschied sich zusammen mit der Kommunalberatung für die Verdoppelung der Grundgebühr.
Daraus ergibt sich eine Wasserverbrauchsgebühr von 2,61 €/m³ netto ab 01.01.2026 (bisher 2,04 €/m³ netto).
Der Kalkulationszeitraum läuft bis 2029.
Die Grundgebühr wird festgesetzt wie folgt:
Dauerdurchfluss
Bis 4 m³/h 5,00 €/Monat
Bis 10 m³/h 8,76 €/ Monat
Bis 16 m³/h 15.00 €/Monat
Bezüglich der Wasserversorgung der sogenannten Wassergäste aus den Ortsteilen Buch, Steinbach, Schussbach, Merzbach, Hohenroth und Fröschendorf gilt die Gemeinde Trautskirchen als Betreiber der Wasserversorgungsanlage.
Die Gemeinde Trautskirchen muss deshalb die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Trautskirchen (BGS/WAS), die für diese Ortsteile gilt, entsprechend ändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2026.
| 04. | Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Trautskirchen (BGS/EWS) |
Sachvortrag:
Die Gemeinde Trautskirchen hat die Firma Dr. Schulte /Röder Kommunalberatung mit der Kalkulation der Abwassergebühr bis 2029 beauftragt.
Grundlage der Kalkulation waren die Ist-Abrechnungen der Jahre 2021-2024 sowie die Planwerte der kommenden Haushaltsjahre.
Innere Verrechnungen (Verwaltungskosten aller Mitarbeiter der Gemeinde) wurden erstmalig in die Kalkulation mit aufgenommen.
Aufgrund dessen ergibt sich eine Erhöhung der Abwassergebühr.
Der neue Gebührensatz wurde mit 1,99 € / m³ errechnet.
Dazu kommen noch 2 weitere Varianten:
Variante 1:
Bei dieser Variante wird eine Sonderrücklage i. H. v. 21.000 € für künftig notwendige Investitionen gebildet.
Bürgermeister Wirth gibt an, dass die Bildung einer Sonderrücklage zwingend notwendig ist.
Im kommenden Jahr müssen wieder die Abschreibung und kalkulatorische Zinsen für die Investition mit eingerechnet werden.
Dies wird als Abschreibung basierend auf dem Wiederbeschaffungszeitwert bezeichnet.
Der Wasserzweckverband hat dies bei der Kalkulation des Wasserpreises ebenso entsprechend berücksichtigt.
Diese Variante würde eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,41 € / m³ bedeuten.
Variante 2:
Bisher wurden die Kosten des Bauhofes, incl. der Vertretungsleistung und Maschineneisatz nicht einkalkuliert.
Berücksichtigt man diese Ausgaben ebenfalls, ergibt das eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,60 € / m².
Anschließend diskutiert der Gemeinderat über die verschiedenen Varianten.
Gremiumsmitglied Lukas Lockl gibt an, sich die Berechnungen genauer angesehen zu haben und bittet um Erläuterung des Planansatzes Unterhalt Entwässerungsanlagen. Bürgermeister Wirth betont, dass Kosten für die Oberflächenentwässerung nicht einkalkuliert werden dürfen.
Ein weiterer Punkt, der ihm aufgefallen sei, ist die Höhe der zu bildenden Sonderrücklage (21.000 €).
Er ist der Meinung, dass diese Summe für die alte und neue Kläranlage zu niedrig angesetzt wurde.
Bürgermeister Wirth erklärt, dass dieser Betrag nur für die kürzlich getätigten Investitionen vorgenommen werden darf, da ab 2026 sich wieder eine positive kalkulatorische Abschreibung ergeben wird.
Gemeinderat Friedrich Mauser fragt nach, wo die Kosten für die Sanierung der Pumpwerke aufgeführt sind.
Der Bürgermeister gibt an, dass zukünftige Investitionen noch nicht eingerechnet sind (IST-Werte) und dass im kommenden Jahr eine neue Berechnung durch die Firma Dr. Schulte / Röder erfolgen wird.
Das Gremium ist sich einig, dass die 2. Variante auf jeden Fall am sinnvollsten ist.
Daher fasst man folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2026. Dabei soll die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser auf 2,60 € festgesetzt werden.
| 05. | Beteiligung an einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis - „Frankens Mehrregion-IKZ“ |
Sachvortrag:
Bei vielen Treffen von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der Gemeinden auf Landkreisebene wurde deutlich, dass die wachsenden Aufgaben im kommunalen Bereich und der zugleich knapper werdende Personalbestand eine nachhaltige und tragfähige interkommunale Zusammenarbeit erfordern.
Dazu fand ein gemeinsamer Workshop in Ipsheim statt, an dem aus jeder Gemeinde ein Vertreter teilnahm. Das Landratsamt hat sich bereit erklärt, eine entsprechende Plattform zu errichten.
Eine Steuerungsgruppe erarbeitet eine Plattform, zunächst mit den Themen Vergaberecht, Beschaffungsstelle, Fördermittelmanagement und Informationssicherheit.
Die Grundlage der Kooperation bildet das Cafeteria-Prinzip: Grundsätzlich nimmt jede Kommune an der IKZ-Kooperation teil. Ob eine Kommune an einem einzelnen Themenbereich mitarbeitet, entscheidet sie eigenständig.
Dazu ist eine Kommunale Zweckvereinbarung abzuschließen.
Der Landkreis kann für die Einrichtung einer Plattform Zuschüsse in Höhe von 50.000 € erhalten - vorausgesetzt der Förderantrag wird dieses Jahr noch gestellt.
Dafür sind möglichst alle oder sehr viele positive Voten aus den Gemeinderäten erforderlich.
Daher wurde die Gemeinde Trautskirchen gebeten, zeitnah einen Beschluss zu fassen.
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Wirth mit, dass die Gemeinde - vorausgesetzt sie beteiligt sich an der interkommunalen Zusammenarbeit - kostenpflichtig zu den benötigten Themen Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Wie sich die Kosten letztlich gestalten, ist derzeit noch offen. Ob jeweils nur die tatsächlich benötigte Hilfe gebucht wird oder ein pauschaler Jahresbetrag vorgesehen ist, ist noch unklar.
Das Gremium bewertet diese Möglichkeit positiv. Da die Gemeinde nicht für alle Fachthemen (z. B. Vertragswesen) über eigenes Fachpersonal verfügt, besteht die Auffassung, dass sich so sowohl Geld als auch Zeit sparen lassen. Das Buchen der benötigten Themen wäre so sicherlich günstiger, als wenn ein Planungsbüro separat beauftragt werden müsste.
Beschluss:
Der Gemeinderat Trautskirchen beschließt, dass sich die Gemeinde Trautskirchen am Aufbau einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis aktiv beteiligt, deren Auf- und Ausbau fördert und der Kooperation dem Grunde nach beitritt. Ziel ist eine rechtlich fundierte, ressourcensparende und nachhaltige kommunale Aufgabenerfüllung.
Gemäß den Festlegungen der Steuerungsgruppe (bestehend aus Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden und des Landratsamts) zur Etablierung der interkommunalen Zusammenarbeit soll in 2026 vorrangig mit den Themen Vergabe- / Beschaffungsstelle, sowie Fördermittelmanagement und Informationssicherheit begonnen werden. Eine Beschlussfassung über die jeweilige rechtliche Grundlage (z. B. Zweckvereinbarung) für die Kooperation zu dem individuellen Thema erfolgt gesondert nach entsprechender Projektetablierung.
| 06. | Spendenannahmebeschluss |
Sachvortrag:
Ein Ehepaar aus Adelsdorf hat der Gemeinde 500,00€ gespendet zur Förderung der Hofstube in Dagenbach.
Bürgermeister Wirth bedankt sich herzlich für die Spende und sichert zu, den Zweck der Spende zuverlässig zu erfüllen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Spende anzunehmen.
| 07. | Bericht des 1. Bürgermeisters |
Sachvortrag:
Bürgermeister Wirth möchte auf die Entwicklungen des vergangenen Jahres zurückblicken, da dies die letzte Sitzung dieses Jahres ist:
Insgesamt fanden im Jahr 2025 zehn Gemeinderatssitzungen statt. Es wurden 8 Bauvorhaben behandelt.
Das Hauptinvestitionsprojekt war und ist die Sanierung der Kläranlage. Die Anlage läuft; die komplette Fertigstellung steht noch aus, es fehlen noch Außenanlagen und die Steuerungstechnik.
Mit Straßensanierungen wurde im Spätherbst begonnen - mit der Gemeindeverbindungsstraße Einersdorf - Dagenbach; man hofft auf eine Fertigstellung noch in diesem Jahr.
Es wurden Beschlüsse gefasst zur Unterstützung der Großtagespflege in Dagenbach, zur kommunalen Wärmeplanung und zum Glasfaserausbau in den Außenorten.
Man befindet sich mitten im Sturzflutrisikomanagement und im Aktionsprogramm Schwammregion.
Die Energiewende wird die Gemeinde auch künftig beschäftigen - in diesem Jahr mit dem Leitungsausbau der Hochspannungsleitung sowie dem Zonierungskonzept für Freiflächen-Photovoltaik. Zudem wird der Ausbau des Nahwärmenetzes in Trautskirchen vorangetrieben, und der Bau von Windrädern nimmt Fahrt auf.
Desweitern muss auch der Einkaufsladen geführt werden und Bürgermeister Wirth freut sich, dass dieser gut läuft.
Die neue Kita „Groß und Klein“ wurde am 05.07. offiziell eingeweiht. Am Tag des offenen Denkmals, dem 14.09., stand Herr Hans-Böckler im Rahmen eines Festes im Mittelpunkt.
Die politische Großwetterlage ist nach wie vor nicht einfach.
Der Erste Bürgermeister freut sich, dass im Gemeinderat nach wie vor konstruktiv, sachorientiert und gut zusammengearbeitet wird. Dafür bedankt er sich herzlich bei allen Gemeinderatsmitgliedern und Ortsteilbeauftragten. Gleiches gilt für den Dank an die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, im Bauhof und in der Kläranlage. Abschließend bedankt er sich sehr herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in vielfältiger Weise für das Wohl unserer Gemeinde engagieren - insbesondere bei allen ehrenamtlichen Helfern - und stets Verständnis zeigen, wenn etwas nicht so klappt oder nicht so schnell läuft, wie es angedacht war.
Er wünscht allen eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2026.
Anschließend informiert Wirth über zwei anstehende Termine:
Am 16.12.2025 (09:00-13:00 Uhr) besucht Landrat Christian von Dobschütz die Gemeinde Trautskirchen. Dafür werden alle Gemeinderäte und Ortsteilbeauftragten noch offiziell eingeladen.
Am 12.12.2025 findet die Weihnachtsfeier statt, zu der alle Gemeinderäte, Ortsteilbeauftragte und das Ladenpersonal eingeladen sind.
| 08. | Allgemeine Aussprache |
Sachvortrag:
Verteilung der Veranstaltungskalender
Der Erste Bürgermeister bittet auch in diesem Jahr die Gemeinderäte und Ortsteilbeauftragten um die Verteilung des Veranstaltungskalenders. Dieser befindet sich derzeit noch im Druck. Sobald die Kalender im Rathaus eingetroffen und zur Verteilung vorbereitet sind, informiert der Bürgermeister alle darüber.
Dank an den Bürgermeister
Die zweite Bürgermeisterin Anja Raatz ergreift das Wort und bedankt sich herzlich - auch im Namen des Gemeinderats - für sein großartiges Engagement. Er hat immer ein offenes Ohr für jeden und trägt ein breites Aufgabenfeld. Nicht zuletzt kümmert er sich zusätzlich um den Einkaufsladen.
Er ist nicht nur Bürgermeister, sondern auch der „Allrounder“ in der Verwaltung. Zum Schluss wünscht sie ihm eine schöne und geruhsame Adventszeit.
Glasfaserausbau in Trautskirchen
Gemeinderat Martin Bardenbacher erkundigt sich nach dem Stand des Glasfaserausbaus in Trautskirchen. In der Sitzung vom 22.09.2023 wurde beschlossen, dem Förderaufruf des Bundes zu folgen und einen Förderantrag für das Gemeindegebiet zum Glasfaserausbau (Verlegung von Glasfaser ins Haus) zu stellen. Zur Verfahrensbegleitung wurde die Breitbandberatung Bayern beauftragt. Bürgermeister Wirth erklärt, dass seit der Vorstellung des Programms durch Herrn Langer in der Sitzung im Februar 2024 bislang nichts Weiteres geschehen sei.
Bau eines Mobilfunkturms am Eichenwäldchen
Dritte Bürgermeisterin Anja Raatz erkundigt sich nach dem Stand der Errichtung eines Mobilfunkmastes am Eichenwäldchen. Aktuell gibt es keine neuen Entwicklungen.
Landrat Dr. Christian von Dobschütz wollte sich kürzlich nach dem Stand informieren. Geplant ist, ihn am 16.12. dazu zu fragen, wenn er der Gemeinde Trautskirchen einen Besuch abstatten wird.
Sanierung der Ortsverbindungsstraße Einersdorf - Dagenbach
Gemeinderat Martin Bardenbacher fragt nach, wie lange die Sanierungsarbeiten der Straße zwischen Einersdorf und Dagenbach voraussichtlich dauern werden. Ursprünglich sollten sie Ende Oktober abgeschlossen sein. Gemeinderat Friedrich Endreß kritisiert, dass die ausführende Firma die Straßendecke geöffnet und danach drei Wochen lang nicht weitergearbeitet habe. Angesichts der bevorstehenden Feiertage hofft man auf eine Fertigstellung bis ca. Ende Januar 2026.
Kernwegeausbau
Gemeinderat Lukas Lockl informiert über den aktuellen Stand des Kernwegeausbaus.
Im Rahmen der Flurneuordnung hatte die Gemeinde vor einigen Jahren beim Amt für Ländliche Entwicklung einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz gestellt.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt in mehreren Phasen, die nach Dringlichkeit gestaffelt sind. Die Gemeinde Trautskirchen sollte dabei erst in der zweiten Phase berücksichtigt werden.
Lockl teilt mit, dass die erste Ausbauphase nun abgeschlossen sei - sie hat insgesamt sechs Jahre gedauert.
Daher sei nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit Maßnahmen in Trautskirchen beginnen.
Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der befristeten Einstellung (2 Jahre) des Herrn Bernd Kopp als Mitarbeiter im Bauhof ab dem 10.01.2026 zu.