der Sitzung des Gemeinderates vom Montag, 19. Januar 2026 im Sitzungssaal des Rathauses Neuhof a.d.Zenn
Sitzungsnummer GR NHZ/2026/001
Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:30 Uhr
öffentlicher Teil
| 01. | Bürgerfragen | |
| 02. | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil | |
| 03. | Bausachen | |
| 03 A | Antrag auf Vorbescheid: Bau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl. Nr. 113 Gemarkung Oberfeldbrecht |
| 03 B | Bauvorhaben: Bau einer Lagerhalle, Flurnr. 55/1 Gmkg. Oberfeldbrecht |
| 03 C | Bauvorhaben; Balkonerweiterung, Flurnr. 1511/1 Gmkg. Neuhof |
| 03 D | Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Flurnr. 428/2 |
| 03 E | Bauvorhaben: Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flurnr. 407/11 Gmkg Neuhof |
| 04. | Beteiligung im BImSch - Verfahren: Bau einer Gipsaufbereitungsanlage am Schellenberg | |
| 05. | Erneuerung Zäune Waldfriedhof und Gernt-Garten | |
| 06. | Annahme von Spenden | |
| 07. | Bericht der 1. Bürgermeisterin | |
| 08. | Wünsche und Anregungen | |
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
TOP 01 Bürgerfragen
Sachvortrag:
Bürgermeisterkandidat Richard Schwemmer bedankt sich beim Gremium für die bisher geleistete Arbeit und freut sich auf einen fairen Wahlkampf im Rahmen der Kommunalwahl 2026.
Bürgeranfragen gibt es keine.
TOP 02 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 15.12.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 15.12.2025 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 03 Bausachen
TOP 03 A Antrag auf Vorbescheid: Bau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl. Nr. 113 Gemarkung Oberfeldbrecht
Sachvortrag:
Bei der Gemeinde ging ein Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses in Oberfeldbrecht ein.
Laut Landratsamt könnte dies ein Fall für den „Bauturbo“ (neue Regelung 246e BauGB) sein.
Dafür ist zwingend die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Sollte die Gemeinde zustimmen, prüft das LRA prüft dann aber noch weitere Voraussetzungen (versch. Öffentliche Belange wie z. Bsp. Naturschutz etc.).
In diesem Zusammenhang führt die Bürgermeisterin weiter aus, dass bereits weitere geplante Bauvorhaben in Oberfeldbrecht angekündigt wurden. Gegebenenfalls könnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Ortsteil sinnvoll sein.
Im Antrag auf Vorbescheid wurden noch keine Angaben zur geplanten Erschließung gemacht. Die Zufahrt würde vermutlich über den vorhandenen Feldweg erfolgen. Spätestens für einen „richtigen“ Bauantrag muss die Erschließung geklärt und mittels städtebaulichem Vertrag festgehalten werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben im Antrag auf Vorbescheid. Sollte der §246e BauGB hier einschlägig sein, wird auch die notwendige Zustimmung nach §36a BauGB erteilt.
Fragen der Erschließung sind mit dem Bauherren noch zu klären und in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten.
TOP 03 B Bauvorhaben: Bau einer Lagerhalle, Flurnr. 55/1 Gmkg. Oberfeldbrecht
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Antrag für den Bau einer Lagerhalle in Oberfeldbrecht zur Erweiterung eines bestehenden Betriebes vor.
Dem Antrag ist nicht zu entnehmen, in welcher Form die Entwässerung der Dachflächen erfolgen soll. Eine Entwässerung des Oberflächenwassers in den gemeindlichen Kanal ist laut Entwässerungssatzung des Marktes Neuhof nur möglich, wenn eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung des Niederschlagswassers nicht möglich ist.
Ein Entwässerungsplan ist vom Bauherren noch vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben. Hinsichtlich der gesicherten Erschließung ist festzuhalten, dass die Entwässerung und die Löschwasserversorgung noch nicht geklärt sind.
TOP 03 C Bauvorhaben; Balkonerweiterung, Flurnr. 1511/1 Gmkg. Neuhof
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Antrag für die Erweiterung eines Balkons mit Außentreppe vor. Der Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Da das Vorhaben nicht im Gebiet eines Bebauungsplanes liegt, kann das Verfahren nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erklärt, dass für den Bauantrag ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 03 D Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Flurnr. 428/2
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Antrag für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung vor. Der Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Befreiungen sind nicht notwendig, dies wurde vom Architekten bereits vorab mit dem Landratsamt geklärt. Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
TOP 03 E Bauvorhaben: Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flurnr. 407/11 Gmkg Neuhof
Sachvortrag:
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 15.12.2025 behandelt und vertagt. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit den Bauherren stattgefunden. Diese haben nun eine veränderte Planung eingereicht, bei welcher das Haus um 50 cm tiefer gesetzt wird.
Die mit dem damaligen Bebauungsplan gewünschte Wirkung, nämlich die Verschattung der nördlichen Gebäude möglichst gering zu halten, wird damit ebenso erfüllt.
Es gibt aber auch Stimmen im Gemeinderat, die auf die Einhaltung des Bebauungsplanes Wert legen.
Die Mehrheit des Gremiums sieht aber Vorteile in der Nutzung des Grundstückes mit einem Zweifamilienhaus. Die Möglichkeit zwei Vollgeschosse zu errichten sollte dann aber allen Grundstückseigentümern im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans gewährt werden.
Beschluss:
Für das gegenständliche Vorhaben erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Zustimmung nach § 36 a BauGB.
Den beantragten Befreiungen und Abweichungen wird zugestimmt.
TOP 04 Beteiligung im BImSch - Verfahren: Bau einer Gipsaufbereitungsanlage am Schellenberg
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Schreiben des Landratsamtes mit der Bitte um Stellungnahme gem. BImSchG und Entscheidung über das gemeindliche Eivernehmen gem. BauGB für folgendes Vorhaben vor:
Anlage zur zeitweiligen Lagerung (Gesamtlagerkapazität 2.500 t) und zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen durch den Betrieb einer stationären Anlage (max. Durchsatzleistung 20 t/h) und Sortierung (max. Durchsatzleistung 70 t/d) - Gipsaufbereitungsanlage am Schellenberg (GAS)
Die 1. Bürgermeisterin erläutert anhand der vorliegenden Pläne das Vorhaben: Die Firmen BSR Recycling und Knauf wollen in Zusammenarbeit eine hochmoderne Gipsrecyclinganlage errichten. Vergleichbare Anlagen gibt es aktuell nur in ca. 500 bis 600 km Entfernung. Dorthin werden Gipsabfälle aus Abbruch- und Rückbaumaßnahmen bisher von der Firma BSR verbracht und aufbereitet, müssen dann aber über weite Strecken zu den weiterführenden Produktionsbetrieben transportiert werden.
Die Fa. Knauf baut aufwendig Gips ab, wobei es sich um ein zu 100 % endlos recyclebares Material handelt. Für den Hauptstandort Iphofen ist regional derzeit kein Recyclinggips verfügbar.
Künftig sollen in der neuen Gipsrecyclinganlage Gipsabfälle angenommen und regional aufbereitet werden. Der hochwertige Recyclinggips kann dann regional weiter verwendet werden. Es erfolgt damit keine Deponierung der Gipsabfälle, es kommt zu einer sehr hohen Recyclingquote und kurzen Transportwegen.
Der Betrieb erfolgt ausschließlich in einer geschlossenen Halle, es findet keine offene Lagerung oder Aufbereitung statt. Es werden moderne Recyclingtechniken inkl. Staubabsaugung und Filtrierung eingesetzt. Die bereits durchgeführten Voruntersuchungen zu Lärm und Staub halten die zulässigen Grenzwerte alle ein bzw. unterschreiten diese z.T. deutlich.
Der Firmensitz wird sich in Neuhof a.d.Zenn befinden, so dass Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde zugute kommen.
Es handelt sich damit um ein regionales und ökologisch wertvolles Recyclingprojekt mit starken Industriepartnern und einem deutlichen Mehrwert für die Gemeinde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme im BImSch-Verfahren an das Landratsamt abzugeben:
Es bestehen keine Einwände gegen das geplante Vorhaben.
Das baurechtliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 05 Erneuerung Zäune Waldfriedhof und Gernt-Garten
Sachvortrag:
Für den Gernt-Garten liegen der Gemeinde Angebote für Maschendrahtzaun (in Ausführung mit und ohne Stacheldraht) und Doppelstabmattenzaun, jeweils mit und ohne Montage vor. Es wird die Ausführung als Doppelstabmattenzaun favorisiert. Auf die Frage hin, ob überhaupt ein Zaun notwendig sei, gibt die Bürgermeisterin an, dass für die Nutzung des Gernt-Gartens durch Kita und Schule ein Zaun obligatorisch ist.
In der vergangenen Sitzung wurde eine Kalkulation gewünscht, welche die Arbeitszeit des Bauhofes berücksichtigt, wenn die Zäune vom Bauhof montiert werden. Diese Kalkulation wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Für den Doppelstabmattenzaun ergeben sich kalkulatorische Gesamtkosten von 23.210,- € (zzgl. Kosten für Beton etc.) gegenüber dem Angebot inkl. Montage von 26.866,64 €.
Für den Waldfriedhof ist ein Maschendrahtzaun vorgesehen.
Hier ergeben sich 12.310,17 € kalkulatorische Kosten gegenüber dem Angebot inkl. Montage von 15.815,10 €.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, das vorliegende Angebot der Fa. Draht Krippner GmbH, Langenzenn, für einen Doppelstabmattenzaun inkl. Montage für den Gerntgarten in Höhe von 23.638,16 € zu beauftragen.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt, das vorliegende Angebot der Fa. Draht Krippner GmbH, Langenzenn, für
Maschendrahtzaun inkl. Montage für den Waldfriedhof in Höhe von 15.815,10 € zu beauftragen.
TOP 06 Annahme von Spenden
Sachvortrag:
Beim Markt Neuhof a.d.Zenn sind die folgenden Spenden eingegangen:
Diakonieverein 1000,- € für Bürgerbus
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende anzunehmen.
TOP 07 Bericht der 1. Bürgermeisterin
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet:
| - | Die N-Ergie Kinotour macht 2026 wieder Halt in Neuhof |
| - | Am 27.02.26 findet eine boden:ständig-Exkursion nach Flachslanden statt. |
| - | Die Bürgermeisterin wird beim Zukunftsforum in Berlin als Speakerin zum Thema „Multifunktionale Landnutzung - neue Konzepte mit den Menschen vor Ort gestalten!“ referieren. |
| - | Der Markt Neuhof a.d.Zenn wurde offiziell von der Regierungspräsidentin von Mittelfranken zum Unterstützer im Team Energiewende Bayern ausgezeichnet. Auch das Unternehmen Energie Ziegler erhält diese Auszeichnung. Die Auszeichnung wird im Namen der Regierungspräsidentin von der Bürgermeisterin an Johannes Ziegler übergeben. |
| - | Für den neu gewählten Gemeinderat findet am 17. Und 18.04.2026 eine Klausurtagung statt. |
TOP 08 Wünsche und Anregungen
- keine -