Zum 01.01.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften in Kraft getreten. Unter anderem wirkt sich das auf wasserrechtliche Verfahren aus:
Zukünftig werden Antragsunterlagen, Termine zu Erörterungsterminen sowie Bescheide in bestimmten wasserrechtlichen Verfahren allein über die Internetseite der zuständigen Wasserrechtsbehörde, also des Landratsamtes, erfolgen. Auf Verlangen von Beteiligten können Unterlagen auch in Papierform im Landratsamt zur Verfügung gestellt werden.
Eine Bekanntmachung oder Auslegung in den betroffenen Gemeinden erfolgt damit ab sofort nicht mehr!