Montag, 13. Februar 2023 - 19:30 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses Neuhof a.d.Zenn
Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:30 Uhr
| Tagesordnung öffentlicher Teil |
| 01 | Bürgerfragen |
| 02 | Genehmigung der Niederschrift |
| 03 | Vortrag und Erläuterungen der Energieberatung |
| Frau Manuela Endres, Energieagentur Nordbayern | |
| 04 | Zulassung von Einbeziehungssatzungen im Einzelfall (B) |
| Änderung des Beschlusses vom 17.01.2022 | |
| 05 | Städtebaulicher Vertrag für Einbeziehungssatzungen (B) |
| 06 | Bauantrag Flur Nr. 806/5 (B) |
| 07 | Kläranlage Neukatterbach |
| 08 | Vergabe Außenanlagen Kinderkrippe (B) |
| 09 | Generalbeschluss Anbau EDEKA (B) |
| 10 | Beschaffung von Digitalpagern für die FFW (B) |
| 11 | Genehmigung für Grabstein und Einfassung eines Urnengrabes am Friedhof Hirschneuses (B) |
| 12 | Kommunale Friedhöfe |
| Neuberechnung der Kostensätze für Erd- und Urnengräber | |
| 13 | Mandatsniederlegung |
| 14 | Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| 15 | Sonstiges |
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
| TOP 01 | Bürgerfragen |
Sachvortrag:
Es wurden keine Fragen von Bürgern vorgetragen.
| TOP 02 | Genehmigung der Niederschrift |
Sachvortrag:
Beschluss:
Die Niederschrift des öffentlichen Teils vom 16.01.2023 wird ohne Einwand genehmigt.
| TOP 03 | Vortrag und Erläuterungen der Energieberatung Frau Manuela Endres, Energieagentur Nordbayern |
Sachvortrag:
Bürgermeisterin Wust begrüßt Frau Manuela Endres von der Energieagentur Nordbayern.
Mit Beschluss vom 13.09.2021 hatte der Gemeinderat die Teilnahme am zu 100 Prozent geförderten Energiecoaching beschlossen.
Frau Endres stellt dem Gemeinderat die von ihr erarbeiteten Ergebnisse für den Markt Neuhof a.d.Zenn vor. Bis zum Jahr 2030 soll bereits die gesamte öffentliche Verwaltung klimaneutral arbeiten.
Durch die drei im Gemeindegebiet bestehenden Windräder und die vielen PV Anlagen auf den Dächern im Gemeindegebiet, werden bereits 400 Prozent des Strombedarfs des Marktes produziert. Nach Fertigstellung zweier weiterer geplanter Windräder (voraussichtlich 2. Quartal 2024) werden sogar 800 Prozent des Gemeindebedarfs produziert.
Näher beleuchtet wurden von Frau Endres noch zum Einen die Möglichkeit, ggf. das Freibad kostengünstig zu beheizen bzw. das Beckenwasser zu erwärmen, zum Anderen die Möglichkeit evtl. PV auf dem zukünftigen Dach des EDEKA- Getränkemarktes zu installieren.
Abschließend kann aus Frau Endres Vortrag mitgenommen werden, dass die Klima- und Energiekrise auch den Markt Neuhof a.d.Zenn nicht unberührt lässt, der Markt sich aber bereits auf einem guten Weg befindet.
Die Präsentation von Frau Endres wird den Gemeinderatsmitgliedern im Nachgang zur Verfügung gestellt.
| TOP 04 | Zulassung von Einbeziehungssatzungen im Einzelfall (B) Änderung des Beschlusses vom 17.01.2022 |
Sachvortrag:
Mit Beschluss vom 17.01.2022 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, keine Einbeziehungssatzungen in den Ortsteilen aufzustellen.
In der Sitzung am 16.01.2023 erläuterte Herr Popp (SG-Leiter des Staatlichen Bauamts im LRA NEA-BW) dem Gemeinderat nochmals, welche Instrumente dem Gemeinderat in welcher Weise zur Bauleitplanung zur Verfügung stehen. Wenn kein Bebauungsplan besteht ist eine Einbeziehungssatzung manchmal die einzige Möglichkeit, in einer Ortschaft weiteres Baurecht zu schaffen und zum Beispiel Gewerbetrieben eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu bieten. Auch der sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“ kann mithilfe einer Einbeziehungssatzung gegebenenfalls bebaubar gemacht werden.
Die Gemeinderatsmitglieder stehen einer Einzelfallprüfung grundsätzlich positiv gegenüber. GRM Böhmlehner regt an, bei anderen Kommunen anzufragen, ob es hier einen „Kriterienkatalog“ gibt, an welchem sich für eine Einzelfallprüfung orientiert werden kann.
2. Bürgermeister Reiß gibt an, dass sich solche Kriterien wohl im Laufe der Zeit selbst ergeben.
Die Bürgermeisterin betont, dass es sich jedenfalls um eine objektive Prüfung handeln muss. Der Gemeinderat muss nach einer getroffenen Entscheidung für oder gegen eine Einbeziehungssatzung dann auch hinter seiner Entscheidung stehen, da hier sicherlich Streitfälle zu erwarten sind.
Wichtig ist auch, dass in jedem Fall vorher Rücksprache mit dem Wasser- und Abwasserversorger gehalten wird, ob bzw. wie eine Erschließung möglich wäre.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zukünftig Anträge zu Einbeziehungssatzungen als Einzelfallentscheidung im Gremium zu behandeln.
| TOP 05 | Städtebaulicher Vertrag für Einbeziehungssatzungen (B) |
Sachvortrag:
Sollte der Gemeinderat in Zukunft zu der Entscheidung kommen, dass eine Einbeziehungssatzung auf Antrag erlassen werden soll, muss vorher insbesondere die Kostenübernahme geklärt werden. Zielführend ist hier ein sogenannter „Städtebaulicher Vertrag“, welcher von vielen anderen Kommunen in solchen Situationen bereits mit dem Antragsteller geschlossen wird.
Beschluss:
Wird einer Einbeziehung zugestimmt, wird mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Jegliche Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten.:
| TOP 06 | Bauantrag Flur Nr. 806/5 (B) |
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag für die Flurnummer 806/5 vor. Es handelt sich dabei um die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Lager und Büro auf einem Teilstück des ehemaligen Trocknungs-Areals.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.
| TOP 07 | Kläranlage Neukatterbach |
Sachvortrag:
Bürgermeisterin Wust informiert den Gemeinderat zum Sachstand „Ertüchtigung Kläranlage Neukatterbach“. Der Gemeinde liegt zwar ein aktueller Wasserrechtsbescheid des LRA NEA-BW aus Dezember 2022 vor, in welchem nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach vom LRA verschiedene Auflagen zu erfüllen und bauliche Maßnahmen umzusetzen sind.
Der bestehende Regenüberlauf für Neukatterbach liegt allerdings nicht mehr im Gemeindegebiet Neuhof, sondern im Gemeindegebiet Wilhermsdorf und damit im Zuständigkeitsbereich des LRA Fürth bzw. des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg.
Die mit dem WWA Ansbach vereinbarte Vorgehensweise zur Ertüchtigung des RÜ ohne Neubau (um enorme Kosten zu sparen) wird vom WWA Nbg bzw. LRA Fürth nicht so einfach übernommen. Hier wird also noch einmal ein separates Verfahren durchgeführt, dessen Ausgang bzgl. Des RÜ noch offen ist.
Sollte das LRA Fürth zu dem Entschluss kommen, dass zwingend ein neuer RÜ erforderlich ist, würde dies Mehrkosten in Höhe von rund 150.000 € bedeuten. Die anderen notwendigen Maßnahmen werden insgesamt ca. 125.000,- € kosten (laut Schätzung Büro Eichler).
Mit den ohnehin zwingend notwendigen Maßnahmen (Schilfräumung) soll in der kommenden Woche begonnen werden.
Das Material kann nach erfolgter Beprobung - je nach Ergebnis - gelagert und anschließend auf den Äckern ausgebracht werden. Bei Belastung wäre das Material als Sondermüll zu entsorgen.
| TOP 08 | Vergabe Außenanlagen Kinderkrippe (B) |
Beschluss:
Für die Außenanlagen der Kinderkrippe (Landschaftsbauarbeiten) wurden Angebote eingeholt.
| Sieben Firmen gaben ein Angebot ab: | |
| Günstigstes Angebot: | 155.742,37 Euro brutto |
| Teuerstes Angebot: | 232.450,40 Euro brutto |
Wirtschaftlichster Bieter ist damit die FNB Pflaster- und Gartenbau GmbH, Lehrberg mit einer Angebotssumme von 155.742,37 Euro brutto.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die FNB Pflaster- und Gartenbau GmbH zu vergeben.
| TOP 09 | Generalbeschluss Anbau EDEKA (B) |
Sachvortrag:
Frau Bürgermeisterin Wust informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand des EDEKA-Anbaus.
Beschluss:
Um einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahmen für den EDEKA-Anbau gewähren zu können, wird die 1. Bürgermeisterin Claudia Wust ermächtigt, alle Aufträge eigenhändig zu vergeben und anschließend im Gemeinderat bekannt zu geben. Das Vergaberecht ist zu beachten.
| TOP 10 | Beschaffung von Digitalpagern für die FFW (B) |
Sachvortrag:
Die entsprechende Anzahl der benötigten Pager soll über die zuständigen Landratsämter gemeldet werden.
Durch diese Art der Alarmierung über das Digitalfunknetz ist eine Alarmierung auch bei Stromausfall möglich.
In einer Vorab-Bedarfsermittlung 2019 wurden vom Markt Neuhof a.d.Zenn 44 benötigte Geräte gemeldet. Für diese ist eine Förderung von 80 Prozent der Kosten möglich. (geschätzte Kosten ohne Förderung pro Gerät: ca. 600,- €). Zusätzlich sollten noch 6 Kommandanten-Geräte beschafft werden. Mit einem Ersatzgerät wird die Mindestabnahmemenge von 51 Stück erreicht. Optional könnten noch 10 zusätzliche Geräte zum Preis der Sammelausschreibung bestellt werden.
Beschaffung erfolgt voraussichtlich 2025.
Voraussichtliche Kosten: 51 x ca. 600,- € : — ca. 30.600,00 €
Förderung: 44 x (ca. 600,- € x 80 %) : — ca. 21.120,00 €
Kosten für die Gemeinde: — ca. 9.480,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sich an der Sammelausschreibung des Ministeriums (über das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch) für digitale Pager zu beteiligen und die Mindestabnahmemenge von 51 Pagern nach erfolgter Ausschreibung zu den darin festgelegten Konditionen abzunehmen.
| TOP 11 | Genehmigung für Grabstein und Einfassung eines Urnengrabes am Friedhof Hirschneuses (B) |
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Antrag für die Genehmigung eines Grabsteines mit Einfassung eines Urnengrabes am Friedhof Hirschneuses vor.
Für den Friedhof Hirschneuses besteht keine eigene Satzung. Mit Beschluss vom 26.09.2016 hat der Gemeinderat festgelegt, dass sich bzgl. Gestaltung der Grabmale usw. an den Vorgaben der Satzung „Waldfriedhof“ orientiert wird. Laut diesen Vorgaben wäre der Antrag nicht zu genehmigen.
Bereits im letzten Jahr hat sich aber nach einem Vor-Ort-Termin in Hirschneuses ein Arbeitskreis gebildet, der derzeit eine eigene Satzung für den Friedhof Hirschneuses erarbeitet.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis eine eigene Satzung für den Friedhof Hirschneuses erlassen wurde.
| TOP 12 | Kommunale Friedhöfe Neuberechnung der Kostensätze für Erd- und Urnengräber |
Sachvortrag:
Auf Antrag zur Geschäftsordnung des Gemeinderatsmitglieds Böhmlehner hin, wird der TOP statt im Nichtöffentlichen im Öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Im Waldfriedhof soll ein neues Urnengrab in Form eines „bepflanzten Hochbeetes“ entstehen. Der Gemeinde liegt dafür bereits ein Angebot zur Gestaltung mit einem entsprechenden Plan vor.
Ein solches Urnenfeld müsste dann aber von einem Gärtner gepflegt werden, was in den Kosten für ein solches Grab berücksichtigt werden muss.
Insgesamt sollten die verschiedenen Gebühren für die unterschiedlichen kommunalen Friedhofe verglichen werden, da hier zum Teil erhebliche Unterschiede bestehen. Da Friedhöfe kostendeckend betrieben werden müssen, sollte eine aktuelle Kostenkalkulation für alle Bestattungsformen durchgeführt werden und anschließend die Kostensätze sowohl für Erd- als auch Urnengräber auf den unterschiedlichen Friedhöfen neu berechnet werden.
| TOP 13 | Mandatsniederlegung |
Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Hermann Hitz hat angekündigt, sein Mandat zum 28.02.2023 niederzulegen. Die Verabschiedung von Herrn Hitz sowie die Vereidigung des Listennachrückers findet in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.03.2023 statt.
| TOP 14 | Bericht der 1. Bürgermeisterin |
Sachvortrag:
Bürgermeisterin Wust berichtet über eine Anfrage des Landratsamtes bzgl. Grundstücken für evtl. Flüchtlingsunterbringung in Containern. Die Grundstücke des Marktes, welche grundsätzlich in Frage kommen würden, werden derzeit allerdings alle anderweitig genutzt.
Ende Februar beginnen wie bereits im Mitteilungsblatt angekündigt die Baumaßnahmen in der Schulstraße / Lindenstraße / Birkenstraße. Zunächst werden von der Dillenberggruppe die Wasserleitungen erneuert und die Nahwärme durch Energie Ziegler verlegt, bevor auch hier die Fahrbahn erneuert werden kann. Es ist mit einer gesamten Bauzeit von ca. 1 Jahr zu rechnen. Anlieger müssen sich hier auf Behinderungen und temporäre Vollsperrungen einrichten.
Die betroffenen Anwohner wurden durch die Dillenberggruppe bereits separat informiert.
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag für die Flurnummer 370 vor. Es handelt sich um den Bau eines Getreidesilos. Die Gemeinde erteilt hierzu ihr Einvernehmen.
Bürgermeisterin Wust informiert den Gemeinderat über zwei denkmalschutzrechtliche Anträge.
Zum Einen wurde durch die Kirchenstiftung Oberfeldbrecht der Abriss des ungenutzten Milchhauses beantragt.
Zum Anderen beantragt ein Anwohner am Marktplatz die Installation von PV-Anlagen auf seiner Dachfläche.
Beide Anträge werden mit positiver Stellungnahme der Gemeinde ans LRA weitergeleitet.
Der Gemeinde liegt weiterhin eine Bauvoranfrage betreffend die Flurnr. 407/13 vor. Hier soll geklärt werden, ob an diesem Standort die Möglichkeit für Wohnbebauung besteht. Die Voranfrage wird zuständigkeitshalber dem LRA weitergeleitet.
Bei dieser Gelegenheit erläutert die Bauamtsleiterin der VG Neuhof dem Gemeinderat kurz die Neuerungen, welche beim LRA durch die digitale Bauakte seit 01.01.2023 entstanden sind. Insbesondere sind Bauanträge nun - bis auf wenige Ausnahmen - sowohl digital als auch in Papierform direkt beim LRA und nicht wie bisher bei der Gemeinde einzureichen.
Bürgermeisterin Wust regt an, mit den Gemeinderatsmitgliedern bei Interesse die Baustelle der Kinderkrippe auch von innen zu besichtigen, ein Termin dazu wird noch festgelegt.
| TOP 15 | Sonstiges |
Sachvortrag:
Bürgermeisterin Wust erklärt auf Nachfrage, dass die derzeit bereits im Internet zu findenden Angebote zum „Service-Wohnen“ sich auf das Gebäude am ehemaligen Reichel-Gelände beziehen. Der Bauträger ist derzeit noch in Verhandlungen mit potentiellen Betreibern.
GRM Hitz erbittet Informationen, über die Umlegung der Kosten für die Kläranlage Hirschneuses. Die Bürgermeisterin erklärt, dass eine Kalkulation, welche durch ein externes Büro erfolgen soll, erst durchgeführt werden kann, wenn alle Maßnahmen komplett abgeschlossen sind. Dazu gehört neben der Ertüchtigung der Kläranlage selbst auch noch die Behebung von Schäden am Kanalnetz. GRM Hitz erbittet vor der Berechnung eine Bürgerversammlung für die Betroffenen in Hirschneuses.
GRM Berger regt an, die angegebenen Zeiten auf den „20-Minuten-Parkplätzen“ tagsüber am Marktplatz nochmals zu überdenken. So gebe es für die Anwohner weniger Parkmöglichkeiten.
Außerdem bittet er um Überarbeitung der Geschäftsordnung bzgl. Elektronischer Ladung zur Sitzung.
Der Entwurf für eine neue Geschäftsordnung wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet, die Bürgermeisterin bittet diesbezüglich noch um etwas Geduld.