Sachvortrag:
Der 1. Bürgermeister begrüßt den Geschäftsführer des IKomBe e.V., Herrn Adrian Lange, und übergibt ihm das Wort. Herr Lange erläutert dem Gemeinderat anhand einer Präsentation den von ihm vertretenen Verein: Der IKoMBe e.V. wurde 2020 gegründet und möchte Kommunen über die Gemeindegrenzen hinweg bei der ökologischen Kompensation von Baumaßnahmen helfen.
Die anderen Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn sind zwischenzeitlich alle Mitglieder des Vereins. Die Erfahrungen bisher sind positiv. Herr Lange beantwortet die Fragen der Gemeinderatsmitglieder.
Sachvortrag:
Aufgrund zunehmender Flächenknappheit und steigenden Bodenpreisen wird es für Kommunen immer schwerer, ihren Ausgleichsverpflichtungen nachzukommen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Durch den Beitritt beim IKoMBe e.V. soll im interkommunalen Verband nach Lösungen gesucht werden, um die eigene Planungshoheit zu erhalten und ein überregionales Flächenmanagement zu etablieren. Der Beitritt muss durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Unterlagen:
Anlage 1: Satzung des IKomBe e.V. in der aktuell gültigen Fassung vom 27.01.2021
Anlage 2: Beitragssatzung des IKoMBe e.V. in der aktuell gültigen Fassung vom 27.01.2021
Beschluss:
Dem Beitritt der Gemeinde Trautskirchen beim Verein für Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken e.V. (IKoMBe e.V.) wird zugestimmt.
Sachvortrag:
Jede Gemeinde benötigt einen offiziellen Vertreter, der die Belange der eigenen Gemeinde innerhalb des IKoMBe e.V. vertritt. Diese Vertretungsvollmacht muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. In der Regel wird diese Aufgabe von dem/der 1. Bürgermeister*in wahrgenommen.
Beschluss:
Dem Beschluss einer Vertretungsvollmacht für Herrn 1. Bürgermeister Werner Wirth beim Verein für Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken e.V. (IKoMBe e.V.) wird zugestimmt.
Sachvortrag:
Da das Schloss Trautskirchen als Einzeldenkmal ausgewiesen ist, müssen für Baumaßnahmen an diesem Objekt regelmäßig vom Eigentümer Anträge gem. §6BayDSchG beim Landratsamt gestellt werden.
Für diese Anträge gem. § 6BayDSchG wird die Gemeinde grundsätzlich um Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben gebeten.
Es geht in diesem Fall nur um die Stellungnahme zur Baumaßnahme selbst, Zustimmungen zu Förderungen etc. sind nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die beiden geplanten Vorhaben (Dämmung und Mauer-Instandsetzung).
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag für ein Bauvorhaben auf der Flurnummer 37/28, Gmkg. Trautskirchen, vor. An das bestehende Wohnhaus soll ein Kaltwintergarten angebaut werden. Vom Antragsteller wird eine Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hohenrother Straße“ und hält nach eigenen Angaben des Bauherren die Bestimmungen des Bebauungsplans ein.
Bei einer unverbindlichen Vorprüfung durch die Verwaltung konnten keine Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans festgestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Bauvorhaben und stimmt einer Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.
Sachvortrag:
Die Anschaffung von Küchen für die Kindertagesstätte im Alten Schulhaus wurde im gemeinsamen Bauausschuss besprochen (Personalküche und sog. „Pantry-Küchen“ für die Gruppenräume). Die „Hauptküche“ übernimmt die Kirchengemeinde.
Der Gemeinde liegt ein Angebot für die Personalküche im Untergeschoss über 5.400,- € sowie ein Angebot für zwei Pantry-Küchen für die Gruppenräume über 1.890,- €, der Firma Wohnzentrum Schüller GmbH, aus Herrieden, vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe bzgl. der Anschaffung einer Personalküche im UG und zweier Pantryküchen für die Gruppenräume im EG zu den Angebotspreisen von 5.400,- € und 1.890,- € an die Firma Wohnzentrum Schüller GmbH, Herrieden.