Der Wahlleiter der GemeindeTrautskirchen
der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats
am Sonntag, 08.03.2026.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses gem. Art. 19 Abs. 3 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) findet statt
am Dienstag, 10.03.2026, um 18.00 Uhr
im Rathaus Trautskirchen,
Sitzungssaal, Rathausplatz 1, 90619 Trautskirchen.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.