| 1. | Sanierung Kläranlage - Konzeptvorstellung und Beschlussfassung |
Die Gemeinde Trautskirchen hat die Sanierungsauflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 01.05.2020 nicht vollständig umgesetzt. Seitdem wird die Anlage ohne rechtliche Erlaubnis betrieben.
Die Gemeinde Trautskirchen hat das Ingenieurbüro Eichler aus Münchaurach mit der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Es bedarf zeitnahe Entscheidungen, in welchem Umfang die Kläranlage saniert werden soll.
Am 08.02.2023 fand zu diesem Thema eine Bürgerversammlung statt, um die Bürger über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu informieren. Die Herstellungs- oder Sanierungskosten von leitungsgebundenen Einrichtungen müssen auf die Einwohner umgelegt werden. Als Fazit der Bürgerversammlung tendiert man zu der Konstellation, dass ein Teil der Sanierungskosten auf Grundlage einer Ergänzungsbeitragssatzung von den Bürgern erhoben wird und der andere Teil soll durch eine Erhöhung der Abwassergebühren gedeckt werden.
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 30.10.2020 mit dem Thema Kläranlage beschäftigt, da die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage, die am 27.02.2020 bei der Gemeinde eingegangen ist, als Auflagen diverse Sanierungsmaßnahmen angeordnet hatte.
Folgende Maßnahmen wurden daraufhin aufgrund eines Planentwurfes vom Ingenieurbüro Eichler beschlossen:
| - | Sanierung der Kanäle der Schadensklasse 3 - in den nächsten 10 Jahren (gemäß Sanierungsplan) |
| - | regelmäßige Spülung der Kanäle |
| - | Kamerabefahrung der Ortskanäle im Jahr 2028 |
| - | Austausch des Rechens |
| - | Sanierung der Belüftung, der biologischen Zwischenstufe |
| - | Verringerung des Wasserspiegels in den Spiralkörpern um 10 cm |
| - | Nachrüstung der beschädigten Druckluftleitungen |
| - | Austausch der Spiralkörper |
| - | Erweiterung der technischen Zwischenstufe mittels Scheibentauchkörpern |
Am darauffolgenden Tag kam eine Mitteilung vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) mit der Empfehlung, die Gemeinde sollte doch komplett auf Scheibentauchkörper umstellen, wegen dauerhaft niedriger Stromkosten und man würde sich somit die Sanierung bzw. den Austausch der Spiralkörper ersparen (in der wasserrechtlichen Erlaubnis war dies bereits als Fußnote vermerkt).
Es wurde ein Angebot für diesen Vorschlag eingeholt, welches den kalkulierten Kostenrahmen bei weitem nicht einhalten kann. Am 07.11.2022 fand bezüglich der Kläranlage eine Besprechung mit den Vertretern des Landratsamtes, des Wasserwirtschaftsamtes zusammen mit dem Ingenieur Hans Eichler, dem Klärwärter und dem Bürgermeister statt. Dabei wurde einmal verdeutlicht, dass unabhängig von den guten Ablaufwerten, unsere Anlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Die geforderten Auflagen der gehobenen Erlaubnis wurden von der Gemeinde Trautskirchen nicht vollständig erfüllt. Die Behördenvertreter erwarten umgehende Beschlüsse vom Gemeinderat mit Maßnahmen, die eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Ziel haben.
Der Ingenieur Hans Eichler erläutert in seinem Fachvortrag die getätigten Maßnahmen und die möglichen Alternativen zur Sanierung der bestehenden Kläranlage:
| - | 2017 erfolgte die Kanalbefahrung des gesamten Leitungsnetzes in Trautskirchen |
| - | ein Schadensplan zur Erneuerung des Kanalnetzes wurde erstellt |
| - | ein erster Entwurf vom 30.04.2019 zur Sanierung der Kläranlage wurde abgelehnt |
| - | der geforderte Austausch des Rechens wurde bereits umgesetzt |
Zwei Alternativen zur Sanierung der Anlage stehen im Raum, um die Auflagen der gehobenen Erlaubnis zu erfüllen:
| Alternative 1 | Komplett-Umbau auf eine Scheibentauchkörper-Anlage |
| Alternative 2 | Sanierung der bestehenden Spiralkörper-Anlage und Erweiterung einer anteiligen Scheibentauchkörper-Anlage |
Die Baumaßnahmen können parallel zum Betrieb der Kläranlage umgesetzt und nach Fertigstellung der Erweiterung bzw. des Neubaus wird die Anlage angeschlossen.
Der Gemeinderat bestätigt die am 25.09.2020 beschlossene Ausführungsplanung bezüglich der Sanierung der Kläranlage und beauftragt das Ingenieurbüro Eichler das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Alternativvorschläge sollen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ausdrücklich zugelassen werden.
| 2. | Angebote Ladeneinrichtung Lebensmittelmarkt + Bäcker |
Die Gemeinde hatte sich in den Mietverträgen verpflichtet, Kosten auf Vorschlag der Nutzer in Höhe von insgesamt 357.420 € zu übernehmen. Die Ladeneinrichtung ist nicht Gegenstand der Förderung. Folgende
| Angebote (brutto) für die Einrichtung der Anbieter liegen vor: | ||
| - | Ladeneinrichtung des Vollsortimenters ohne Waren | |
| Fa. Schuler e.K. Trautskirchen | 302.246,91 Euro | |
| - | Thekeneinrichtung der Bäckerei | |
| Fa. LadenbauHunoldGmbH | 16.787,33 Euro | |
| - | Lieferung und Montage der Kühleinrichtungen für die Metzgerei | |
| Fa. Kälte-Klima Winkler | 24.469,19 Euro | |
Der Gemeinderat bestätigt die vorliegenden Vergaben.
| 3. | Grundwassermessstelle auf der Fl.Nr. 738 |
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass die Wasserwirtschaftsämter ihr Messstellennetz verdichten. Die Grundwassermessstelle soll als qualitative Messstelle für den Grundwasserkörper Gipskeuper-Trautskirchen dienen, welche eine landwirtschaftliche Landnutzung wiederspiegelt.
Bei der Auswahl der Bohrstandorte wird eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung bevorzugt.
Es wird bis zu einer Tiefe von 15 m gebohrt, um vor allem den Nitrat- und Sauerstoffgehalt zu messen. Ob die Schüttung von Wasser ausreicht, wird sich erst herausstellen.
In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2022 wurde über die Anfrage des Wasserwirtschaftsamtes beraten. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat einige Bedenken geäußert, falls auffällige Werte gemessen werden sollten. Über weitere Probleme hinsichtlich der Nähe zur ehemaligen Deponie sowie zum Taubenlohebach, dem Überschwemmungsgebiet und der Entwässerung der Kleinkläranlagen in Dagenbach wurde beraten.
Folgende Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) ist hinsichtlich der geäußerten Fragen eingegangen:
| 1. | Die Deponie liegt nördlich des Taubenlohebaches und entwässert in Richtung Süden. Das Zustromgebiet des vorgesehenen Bohrstandortes liegt im Süden/Südwesten, d.h. die Südseite des Taubenlohebaches entwässert in den Norden in Richtung des geplanten Standortes. Es ist keine Beeinflussung durch die Deponie zu erwarten. |
| 2. | Das Zustromgebiet im Süden/Südwesten entwässert hauptsächlich Grünland und Acker (geringe Teile Wald). Es ist somit landwirtschaftlich und nur zu geringem Anteil forstwirtschaftlich geprägt. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Nähe zum Taubenlohebach. |
| 3. | Der Bohrstandort liegt außerhalb der quartären Talfüllung und durch die erhöhte Lage wird der Standort außerhalb des faktischen Überschwemmungsgebietes eingestuft. |
| 4. | Eine Beeinflussung des Grundwassers durch den Taubenlohebach und die Kleinkläranlagen aus Dagenbach kann ausgeschlossen werden. Die Erschließung des Wassers erfolgt zudem über das Zustromgebiet im Süden/Südwesten. |
Die Eignung des Standorts wurde vorab umfassend geprüft und durch das Landesamt für Umwelt als geeignet bestätigt.
Der Gemeinderat hat letztendlich keine Bedenken gegen die Errichtung einer Grundwassermessstelle auf der Flurnummer 738, Gemarkung Trautskirchen erwartet aber, dass bei auffälligen Messergebnissen die vorgebrachten Argumente bei der Würdigung Berücksichtigung finden.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, einen Nutzungsvertrag über den Bohrstandort abzuschließen.
| 4. | Vergabe Ausrüstung Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr |
Die Feuerwehrkommandanten haben ein Angebot für den Austausch von 4 Atemschutzausrüstungen eingeholt, deren Anschaffung zwingend erforderlich ist. Das Angebot für die technische Ausrüstung beläuft sich auf 7.166,66 Euro brutto.
Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe.