TOP 01 Rundgang Immobilie Hans-Böckler-Str. 9 (ehemaliges Sparkassengebäude)
Sachvortrag:
Die Sitzung beginnt mit einer Besichtigung des ehemaligen Sparkassengebäudes, welches die Gemeinde Trautskirchen erworben hat. Der 1. Bürgermeister gibt den Gemeinderatsmitgliedern einige Fakten über Größe und bisherige Nutzung des Gebäudes zur Kenntnis. Derzeit befindet sich im Erdgeschoss noch das Inventar der Sparkasse inklusive Schalter, Einbauschränken Tresor etc.
Im Obergeschoss befinden sich Räumlichkeiten, in denen bereits unter anderem eine Fahrschule untergebracht war. Derzeit wird das komplette Gebäude nicht genutzt.
Die Gemeinderatsmitglieder werden angeregt, sich über eine künftige mögliche Nutzung des Gebäudes Gedanken zu machen.
TOP 02 Begrüßung und Bürgersprechstunde
Sachvortrag:
Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Die Tagesordnung hat jeder mit der Einladung erhalten, zusätzlich wurde diese im RIS zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung.
Er eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortsteilbeauftragte, die Schriftführerin und die Vertreterin der Presse, Frau Neckermann.
Der Vorsitzende stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, nämlich die Korrektur der Tagesordnung:
Der TOP 8 „Bericht des Bürgermeisters“ soll ersetzt werden durch den Punkt TOP 8 „Spendenannahmeschluss“. Hier ist in der Einladung ein Schreibfehler unterlaufen.
Der Gemeinderat stimmt über die Korrektur der Tagesordnung ab. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Bürgersprechstunde:
Es wurden keine Anliegen von Bürgern vorgebracht.
TOP 03 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil vom 13.12.2024
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 13.12.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 13.12.2024 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 04 Bauvorhaben Merzbach: Nutzungsänderung und Ausbau des EG einer Unterstellhalle zu Wohnzwecken
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag für ein Bauvorhaben auf der Flurnummer 739, Gemarkung Buch, für eine Nutzungsänderung und Ausbau des Erdgeschosses einer Unterstellhalle zu Wohnzwecken vor. Es soll eine Wohnfläche von 121 m² geschaffen worden.
Abstandsflächenübernahmen wurden erklärt, die Nachbarzustimmungen liegen vor. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich im Ortsteil Merzbach.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt werden.
Die Pläne wurden den Gemeinderatsmitgliedern vorab im RIS zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben. Die baufachliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.
TOP 05 Zonierungskonzept Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Naturpark Frankenhöhe, Stellungnahme TÖB
Sachvortrag:
Die Gemeinde Trautskirchen wurde vom Bezirk Mittelfranken um Stellungnahme bezüglich des Zonierungskonzepts Freiflächen-Photovoltaik im Naturpark Frankenhöhe gebeten, welches aktuell auch noch öffentlich zur Einsichtnahme durch die Bürger ausgelegt wird.
Die bisherige Rechtslage schließt die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in der Schutzzone des Naturpark Frankenhöhe aus.
Vor ca. 1 ½ Jahren hat der Naturpark einen Antrag an den Bezirk Mittelfranken gestellt, mit der Bitte ein Zonierungskonzept zu erstellen um dem wachsenden Druck für die Genehmigung von Anlagen und den vorhandenen Bedarf an PV-Flächen gerecht werden zu können.
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf hat ein solches Zonierungskonzept nun im Rahmen eines Forschungsprojekts erstellt und dabei sowohl Energieversorger, Naturschutzbehörden als auch andere Akteure eingebunden.
Der 1. Bürgermeister gibt dem Gemeinderat die aktuelle Konzeptplanung zur Kenntnis. Er berichtet von zwei Besprechungen mit einheimischen Landwirten, die Interesse hätten noch weitere Gebiete in die Zonierung mit einzubeziehen um PV auf noch mehr Flächen zu ermöglichen. Der 1. Bürgermeister berichtet von einer Anfrage, die von seiner Seite dann an den Naturpark diesbezüglich gestellt wurde. In der Stellungnahme des Naturparks gibt dieser die vorgeschlagenen Flächen als Flächen mit zu hoher Wertigkeit an, außerdem würde es sich um geschützte Tallage und schützenswertes Landschaftsbild handeln.
Der Bürgermeister möchte nun mit dem Gemeinderat erörtern, welche Stellungnahme an den Bezirk abgegeben werden soll.
Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren rege über das Zonierungskonzept. Während ein Teil der Gemeinderatsmitglieder sich grundsätzlich gegen die Freiflächenphotovoltaik ausspricht (u.a. wegen fehlender Speichermöglichkeiten, optischen Gründen etc.) begrüßen andere die Öffnung des Naturparks um solche Anlagen zu ermöglichen. 1. Bürgermeister Werner Wirth gibt insbesondere zu bedenken, dass ins Umspannwerk Buch andere Betreiber auch einspeisen, die Gemeinde Trautskirchen selbst aber keinen Nutzen davon hat.
Es gäbe wohl auch Bürger in der Gemeinde, die selbst Interesse an der Errichtung eines großen Solarparks mit Bürgerbeteiligung hätten, dafür würden aber noch mehr Flächen als im Zonierungskonzept vorgesehen benötigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Abgabe einer Stellungnahme auch verzichtet werden kann.
Letztendlich einigt sich der Gemeinderat auf folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme der Gemeinde zum Zonierungskonzept abzugeben:
Den Entwurf eines Zonierungskonzeptes bzgl. der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Naturpark Frankenhöhe hat die Gemeinde Trautskirchen zur Kenntnis genommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Errichtung von Freiflächenanlagen Chancen für Grundstückseigentümer und Gemeinde zur Einkommenserzielung eröffnen. Im Bereich der Windkraft lässt sich voraussichtlich lediglich eine Anlage im Gemeindegebiet umsetzen. Die Gemeinde Trautskirchen möchte den örtlichen Grundstückseigentümern den Weg offenhalten, durch die spätere Herausnahme von Flächen, sinnvolle Projekte im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik umsetzen zu können. Wir sichern zu, dass die Gemeinde Trautskirchen verantwortungsbewusst mit ihrer Planungshoheit umgehen wird. Ferner wird angeregt, bezüglich der Ausnahmeflächen zusammenhängende Gebiete zu bilden.
TOP 06 Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau der Leitungstrassen T025 und T065, Neudorf-Wilhelmsgreuth, Stellungnahme TÖB
Sachvortrag:
Die bestehenden Stromleitungstrassen T025 und T065 Neudorf-Wilhelmsgreuth wurden 1955 errichtet. Nun soll zur Schaffung ausreichender Übertragungskapazitäten ein standortgleicher Leitungs- und Ersatzneubau dieser 110 kv-Leitung entstehen. Diese sollen als Stahlvollwandmaste ausgeführt werden, statt Einfachseilen ist vorgesehen die Leitung zweiseitig mit Leiterstellen in Zweierbündeln zu belegen. Die Baumaßnahme soll 2026 beginnen, geplante Bauzeit 1 – 2 Jahre. Das notwendige Planfeststellungsverfahren wird derzeit durchgeführt, bis zu 22.01.2025 konnten Bürger Einwendungen vorbringen, was einige Gemeindebürger auch getan haben. Unter anderem wird von Bürgern aus Einersdorf beantragt, 3 Masten geringfügig nach Süden zu verlegen, um zum einen den Abstand zur Wohnbebauung zu vergrößern und zum anderen die landwirtschaftlich genutzte Fläche besser bearbeiten zu können.
Außerdem wird – ebenfalls aus Bewirtschaftungsgründen – die Verschiebung weiterer Maststandorte nahe Fröschendorf, Buch und Steinbach beantragt.
Die Gemeinde kann im Planfeststellungsverfahren ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren abzugeben:
Die Gemeinde Trautskirchen hat von den Verfahrensunterlagen bzgl. des Planfeststellungsverfahrens Ersatzneubau der Leitungstrassen T25 und T065 Kenntnis genommen und verweist ausdrücklich auf die Einwendungen der Bürger aus unserem Gemeindegebiet. Es wird gebeten, diese Einwendungen im Rahmen des Verfahrens einer sachgerechten Prüfung zu unterziehen.
TOP 07 Errichtung einer weiteren Großtagespflege in Dagenbach, Förderung der Betriebskosten durch die Gemeinde
Sachvortrag:
Der 1. Bürgermeister berichtet von einer Anfrage der Betreiberin der Großtagespflege im Ortsteil Dagenbach. Es soll dort ab dem 01.09.2025 eine weitere Großtagespflege mit bis zu 5 Vollzeitplätzen in Betrieb gehen. Da eine Großtagespflege auf 10 Plätze beschränkt ist, muss organisatorisch eine zweite gegründet werden.
Vorrangig sollen mit dieser Erweiterung fehlende Hortplätze für Kinder aus Trautskirchen abgedeckt werden. Der Bedarf dafür ist auf jeden Fall gegeben, da in den letzten Jahren nicht alle Trautskirchener Kinder eine Zusage im Neuhöfer Hort bekommen konnten.
Grundsätzlich können im Rahmen der Großtagespflege Kinder von 0 – 14 Jahren betreut werden. Die zusätzlichen Plätze sollen auf dem bisherigen Gelände untergebracht werden. Der 1. Bürgermeister hat bereits Kontakt mit der Jugendhilfe des Landratsamtes aufgenommen. Dort wird eine Erweiterung bzw. eine Errichtung der 2. Großtagespflege befürwortet, bei der bestehenden Einrichtung würde es sich um eine vorbildliche Einrichtung in Sachen Räumlichkeiten, Personal und Außengelände handeln.
Die Vorhabenträgerin beantragt, die Gewährung einer Förderung nach Art. 20a BayKiBiG – wie auch schon für die bestehende Großtagespflege.
Diese Förderung wird on Land und Gemeinde kofinanziert zu jeweils 50 %. Auf Nachfrage gibt der 1. Bürgermeister an, dass diese Förderung für jedes Trautskirchener Kind zu zahlen ist, auch wenn es eine Einrichtung in einer anderen Gemeinde besucht.
Insgesamt befürwortet der Gemeinderat das Vorhaben und freut sich über einen Ausbau der Einrichtung.
Beschluss:
Die Gemeinde Trautskirchen befürwortet die Errichtung einer weiteren Großtagespflege in Dagenbach, Hausnummer 9 und beschließt, dass die Einrichtung nach Art. 20a BayKiBiG gefördert werden soll. Der Erhalt einer Pflegeerlaubnis und die baurechtliche Genehmigung durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch sind zwingende Fördervoraussetzung.
TOP 08 Spendenannahmen
Sachvortrag:
Bei der Gemeinde Trautskirchen gingen folgende Spenden ein:
Firma Thomas Wagner, Rohstoffe und Altkleider, Uffenheim in Höhe von 80,- € für die Jugendförderung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Spende anzunehmen.
TOP 09 Allgemeine Aussprache
Sachvortrag:
Der 1.Bürgermeister lädt zur Bürgerversammlung am 25.02.2025 im Gasthaus Krönert ein. Hier wird auch Herr Ziegler zum aktuellen Stand des Nahwärmenetzes in Trautskirchen informieren.
Es wird auf eine Stellenausschreibung des Lebensmittelmarktes für Personal in der Bäckerei hingewiesen.
Der 1. Bürgermeister kündigt an, dass voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 28.02.2025 über das Sturzflutrisiko-Management informiert werden soll.
Insbesondere auf Wunsch der Verwaltung sollen die Gemeinderatssitzungen für das kommende Jahr in einem Sitzungskalender (zumindest vorläufig) terminiert werden. Sitzungstag soll im Regelfall weiterhin der 4. Freitag im Monat sein.
Außerdem wird das Sitzungsprotokoll auch den Ortsteilbeauftragten künftig digital zur Verfügung gestellt werden.
Auf Nachfrage zum aktuellen Stand des Mobilfunkmasten gibt der 1. Bürgermeister an, dass hier eine Begehung mit dem Bauträger geplant ist.
Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung:
Beschluss zu TOP 11:
Der Gemeinderat bestätigt die Kostenbeteiligung an den vom Naturpark Frankenhöhe e.V. durchzuführenden Landschaftspflegemaßnahme (Ausstattung von Wanderwegen in Trautskirchen mit Bänken, Sitz-Kombination und Hinweistafeln) in Höhe von 9.474,55 €.