| Tagesordnung öffentlicher Teil | |
| 01 | Begrüßung und Bürgersprechstunde |
| 02 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 30.01.2025 |
| 03 | Umsetzung des Sturzflutrisikomanagements in der Gemeinde Trautskirchen, Sachstandsbericht der Firma Gaul Ingenieure GmbH |
| 04 | Bauvorhaben in Merzbach: Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Heu und Stroh |
| 05 | Spendenannahmebeschluss |
| 06 | Allgemeine Aussprache |
TOP 01 | Begrüßung und Bürgersprechstunde |
Sachvortrag:
Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Die Tagesordnung hat jeder mit der Einladung erhalten, zusätzlich wurde diese im RIS zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung.
Er eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortsteilbeauftragte, die Schriftführerin und die Vertreterin der Presse, Frau Neckermann.
Außerdem begrüßt er Herrn Martin Löffler (Fa. Gaul-Ingenieure GmbH) der zum TOP 3 einen kurzen Sachstandsbericht zum Sturzflutmanagement geben wird und den heute anwesenden Zuhörer, Herrn Georg Ammon.
Bürgersprechstunde:
Es wurden folgende Anliegen von Bürgern vorgebracht:
Herr Georg Ammon äußert sich zum Verfahren der Umlage der Kosten der Sanierung der Kläranlage auf die Bürgerinnen und Bürger und trägt seinen Standpunkt vor.
Für ihn ist es nicht verständlich, warum das Kalkulationsverfahren bzgl. der Kosten, die auf die Bürger umgelegt werden sollen, so kompliziert sein muss. Seiner Meinung nach, wisse die Gemeinde, welche Mengen Wasser bzw. Abwasser jeder Haushalt verbraucht, und somit könne demnach die Berechnung einfach erfolgen. Er ist der Meinung, dass eine Berechnung anhand der Geschoss- und Grundstücksfläche nicht gerecht sei, da dann Eigentümer mit größeren Anwesen mehr bezahlen müssten, auch wenn dieses beispielsweise nur von 2 Personen bewohnt wird.
Auch moniert er, dass die Gebührenkalkulation extern vergeben wurde. Dies würde nur unnötig die Kosten in die Hohe treiben und könnten vermieden werden, wenn die Gemeinde die Berechnungen selbst durchführen würde.
Des Weiteren kritisiert er die Tatsache, dass die Abwassergebühren seit vielen Jahren konstant niedrig geblieben sind. Eine Erhöhung der Gebühren hätte in dieser Zeit regelmäßig erfolgen können und somit hätte man bereits Rücklagen für Reparaturen bilden können.
Der Erste Bürgermeister gibt an, dass die Gebührenkalkulation bewusst extern vergeben wurde. Er kenne keine andere Gemeinde, die die Berechnungen noch selbst durchführt.
Neben der Berechnung der Abwassergebühren, müssen auch die Herstellungsbeiträge neu kalkuliert werden.
Dies alles muss zwingend rechtssicher erfolgen, daran führe kein Weg vorbei.
Die Sanierung der Kläranlage wurde über Schulden der Gemeinde finanziert. Die Grundlage für differenzierte Umlagemodelle sei damit gelegt. Die Entscheidung, ob eine Umlage der Kosten auf die Bürger nur über Gebühren, oder auch über eine Einmalzahlung erfolgen wird, ist noch nicht gefallen.
Das Gremium wird darüber entscheiden, sobald die Angelegenheit entscheidungsreif ist.
TOP 02 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 30.01.2025 |
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 30.01.2025 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 03 | Umsetzung des Sturzflutrisikomanagements in der Gemeinde Trautskirchen, Sachstandsbericht der Firma Gaul Ingenieure GmbH |
Sachvortrag:
Nach den Hochwasserereignissen am 09.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Erstellung eines Sturzflutrisikomanagements in Auftrag zu geben.
Damals waren fast alle Ortschaften von Hochwasser und Sturzfluten betroffen, mit über 40 geschädigten Anwesen und einer Schadensumme von geschätzt 1,5 Mio. Euro.
Die Gemeinde erhielt eines Förderbescheid vom Wasserwirtschaftsamt i. H. v. über 112.500 Euro (75% der voraussichtlichen Kosten).
Kernpunkte des Konzeptes sind konzeptionelle Maßnahmenentwicklung, die Definition von Risikobereichen, die Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten und die Entwicklung von Schutzmaßnahmen mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Der heute anwesende Herr Martin Löffler, Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros - Firma Gaul Ingenieure GmbH aus Nürnberg - stellt heute die bisherigen Erkenntnisse vor:
Herr Löffler erklärt anhand einer PowerPoint Präsentation die 5 Schritte des Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, bis zur Maßnahmenumsetzung.
Das Projekt befindet sich noch ganz am Anfang, begonnen wurde Anfang des Jahres.
Im Einzelnen werden folgende 5 Schritte besprochen:
1. Bestandsanalyse
Er erläutert den Unterschied zwischen den Begriffen „Hochwasser“ und „Starkregen“. Die Förderungen der beiden Maßnahmen sind unterschiedlich: Die Maßnahme Hochwasser wird vom Wasserwirtschaftsamt und die Maßnahme Starkregen durch das ALE Mittelfranken gefördert.
Anhand verschiedener Bestandsunterlagen und Plänen (Luftbild, historische Karten und Karten des Bayerischen Landesvermessungsamtes) wird ausgewertet, WAS und WO etwas passieren kann. Mithilfe der historischen Karten sieht man sich an, welche alte Gewässer (z.B. Mühlbäche) möglicherweise überbaut wurden. Beispielsweise trifft das in größeren Städten zu, in denen ehemalige Überschwemmungsgebiete bebaut wurden.
Auch eine Bürgerbeteiligung wird angesprochen.
Auf einer Bürgerversammlung soll das Konzept im Vorfeld vorgestellt werden.
Mittels Fragebögen für die Bürger soll die Überflutungsproblematik erfasst werden und anschließend Ortstermine ausgemacht werden können.
2. Gefahrenermittlung
Hierfür werden beispielweise 3D-Bilder erstellt, auf denen man die Risikogebiete erkennen kann. Es werden Beispiele aus anderen Gebieten gezeigt, da dieser Schritt in der Gemeinde Trautskirchen noch nicht durchgeführt wurde.
3. Gefahren- und Risikobeurteilung
„Was darf wo nicht passieren und was darf zugelassen werden“ ist der Ansatzpunkt dieses Schrittes.
Es wird versucht zu simulieren und zu berechnen, welche Häuser, wie stark von möglichen Starkregenereignissen / Hochwasser betroffen sein könnten.
Laut Herrn Löffler könne mit Kosten von ca. 5.000 – 10.000 Euro jedes Haus hochwassersicher gemacht werden. Auch eine Bauvorsorge wird angesprochen.
Weder die Entwässerung der privaten Haushalte noch die gemeindliche Entwässerung sei Extremereignissen gewachsen, so Löffler.
4. Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung - Starkregen / Hochwasser
Herr Löffler macht deutlich, wie wichtig die Eigenvorsorge der einzelnen Eigentümer sei. Jeder sollte sein Haus auf mögliche Gefahren überprüfen und möglichst gegen Extremereignisse vorsorgen. Er zeigt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Hochwasser zu schützen, wie z.B. eine Rückstausicherung, die vor Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem schützt, oder ein Hochwasserschutz für Kellerfenster.
Auch die Gemeinde kann einiges zur Vorsorge unternehmen, wie z.B. Gräben in Risikobereichen, Straßeneinläufe oder Entwässerungsrinnen.
Die beauftragte Firma erstellt für die Gemeinde, für jede Ortschaft eine Maßnahmenbeschreibung mit den möglichen Kosten. Wichtig hierfür ist jedoch die Flächenverfügbarkeit und die Bereitschaft der Eigentümer der benötigten Flächen, mitzumachen.
5. Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflutmanagement
In diesem Schritt geht es an die Umsetzung der Maßnahmen
Herr Löffler kommt zum Ende seines Vortrages und macht abschließend deutlich, dass sich Überflutungen nicht verhindern lassen, aber man kann versuchen, die Schäden zu minimieren.
TOP 04 | Bauvorhaben in Merzbach: Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Heu und Stroh |
Sachvortrag:
Der Bauherr hat einen Bauantrag gestellt und diesen der Baubehörde des Landkreises eingereicht. Das Landratsamt bittet die Gemeinde um Stellungnahme.
Geplant ist eine sogenannte Rundbogenhalle, eine landwirtschaftliche Lagerhalle für Heu und Stroh.
Diese soll auf dem Flurstück 875, Gemarkung Buch, errichtet werden.
Die Grundfläche der Halle ist mit 241 m² geplant, die Außenwände sollen mit Stahlbetonfertigteilen ausgeführt werden, die dann mit einer grünen PVC-Plane überzogen werden sollen.
Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben, da der Landwirtschaft dienend. Der Bauherr hat einen Antrag auf Abweichung von den Bauvorschriften gestellt.
Gemäß Art. 30 BayBO wird ein Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 12 m benötigt, da es sich nicht um eine harte Bedachung handelt.
Dies wird in nördlicher Richtung zur Straße hin, nicht eingehalten. Hier beträgt der Abstand lediglich 3,50 m.
Der Bauherr gab an, das Bauvorhaben und die Abweichung von den Bauvorschriften mit dem Landratsamt bereits vorbesprochen zu haben.
Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren über Brandschutz und über die Befestigung der Zufahrtswege zur Lagerhalle. Manche sind der Meinung, dass der angrenzende Grünweg, der der Gemeinde gehört, nicht dafür ausgelegt ist, diesen bei jedem Wetter und regelmäßig zu befahren.
Der Bürgermeister möchte den Bauherren auf diese Problematik ansprechen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Die baufachliche und baurechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.
TOP 05 | Spendenannahmebeschluss |
Sachvortrag:
Die VR-Bank Metropolregion Nürnberg eG spendete 1.500,00 € an die Gemeinde Trautskirchen für die Unterstützung des Projektes „Bürgerbus“. Die Zuwendung erfolge aus dem Reinertrag des Gewinnsparens des VR Gewinnsparvereins Bayern eV.
Beschluss:
Die Gemeinde Trautskirchen bestätigt die Annahme der Spende.
TOP 06 | Allgemeine Aussprache |
Sachvortrag:
Es werden keine Anliegen vorgebracht.