| Tagesordnung öffentlicher Teil | |
| 01 | Bürgerfragen |
| 02 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil |
| 03 | Bausachen |
| 03 A | Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans "Endlein BA I - II", Flurnr. 405/11 |
| 03 B | Bauvorhaben Fl.Nr. 69, Gemarkung Hirschneuses |
| 04 | Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 |
| 05 | Annahme von Spenden |
| 06 | Feuerwehr |
| 06 A | Bestätigung der FFW-Kommandanten |
| 06 B | 3. Kommandant FFW Neuhof |
| 07 | Bericht der 1. Bürgermeisterin |
| 08 | Wünsche und Anregungen |
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
TOP 01 Bürgerfragen
Sachvortrag:
Der Inhaber des Hotel Riesengebirge und des Schwarzen Adlers Herr Philipp Schneider sprach in der Bürgersprechstunde vor und wendete sich mit seinem Anliegen direkt an den Gemeinderat: Bereits seit längerer Zeit ist die Parksituation am Marktplatz und in der Hauptstraße Thema und sowohl für die Gemeinde als auch Herrn Schneider unbefriedigend. Herr Schneider möchte gerne Parkflächen für seine Gäste schaffen, mangels eigener Flächen bittet er die Kommune aber um Hilfe bei der Suche nach einer Lösung. Er zeigt sich offen geeignete Flächen zu kaufen oder zu pachten. Die Parkplätze im Innenhof des Riesengebirges werden bereits von den Mitarbeitern genutzt. Bei Tagungen wird mittels eines Flyers bereits auf die weiteren zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten in der Gemeinde verwiesen, trotzdem werden weitere Parkflächen benötigt. Herr Schneider erklärt außerdem, dass derzeit an einem neuen Nutzungskonzept für die Freischankfläche vor dem Schwarzen Adler gearbeitet wird.
TOP 02 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.02.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.02.2025 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 03 Bausachen
TOP 03 A Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans "Endlein BA I - II", Flurnr. 405/11
Sachvortrag:
Die Eigentümer des Grundstückes Flurnr. 405/11 beantragen eine Befreiung von den Baugrenzen, die im Bebauungsplan Endlein I – II festgelegt sind.
Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes wäre hier zum nördlichen Nachbargrundstück eine Baugrenze von 7,5 Metern einzuhalten.
Das Bauvorhaben der Antragsteller wäre grundsätzlich verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO, benötigt wegen dieser Regelung aber eine Befreiung.
Nachbarzustimmung liegt nur von einem der vier angrenzenden Eigentümern vor. Insbesondere die Zustimmung der Anlieger an der betroffenen Grundstücksgrenze liegt nicht vor.
Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass die vorhandene Bebauung mit Wohnhaus und Carport keinen anderen sinnvollen Standort für die Nutzung als Spiel- und Gartengeräteschuppen zulässt und der gewählte Standort die Nachbarn am wenigstens beeinträchtigen würde.
Die Vorprüfung der Verwaltung kommt zu folgendem Ergebnis:
Insbesondere aufgrund der fehlenden Nachbarzustimmungen wird die Erteilung einer Befreiung aus Verwaltungssicht nicht befürwortet.
Zwar findet sich in der Umgebung bereits Bebauung in dem eigentlich freizuhaltenden Streifen. Das betroffene Grundstück wird allerdings als Gartengrundstück zum nördlichen Nachbargrundstück genutzt, es handelt sich also um die gleichen Eigentümer. Die Zustimmung der Nachbarn war zum Genehmigungszeitpunkt gegeben.
Die Gemeinderatsmitglieder beraten über den Antrag und kommen zu folgendem Entschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan (Abweichung von den Baugrenzen) nicht zu erteilen, solange nicht die Zustimmung aller angrenzenden Grundstückseigentümer vorliegt.
TOP 03 B Bauvorhaben Fl.Nr. 69, Gemarkung Hirschneuses
Sachvortrag:
Der Gemeinde wurde vom Landratsamt ein Bauantrag mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet:
Auf der Flurnr. 69, Gemarkung Hirschneuses, wird der Neubau eines Einfamilienwohnhauses beantragt. Für das Bauvorhaben wurde vom Landratsamt bereits ein positiver Vorbescheid erteilt.
Zur Erschließung: Die Zufahrt ist über die Lage an einer öffentlichen Straße gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über den Anschluss an den gemeindlichen Kanal. Zur Wasserversorgung wurde die Dillenberggruppe von der Verwaltung um Stellungnahme gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die baufachliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.
TOP 04 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023
Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Christian Berger berichtet als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses über die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung:
Am 14.02.2025 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2023 des Marktes Neuhof a.d.Zenn örtlich geprüft. Die Prüfungsniederschrift enthält keine zu bereinigenden Mängel. Die Stichproben-Prüfung umfasste die Haushaltssatzung (Kredite, Kassenkredite), den Vollzug der Steuerhebesätze, den Vollzug des Haushaltsplanes (Überschreitungen, Rücklagenzuführung), die Einnahmebeschaffung einschließlich Stundungen, Erlässe und Niederschlagungen, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und schließlich die Belegprüfung.
| Die Überprüfung hat zu folgenden Beanstandungen geführt: | |
| - | Rechtzeitiger Eingang der Einnahmen: |
| „Die geprüften Einnahmen Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Mieten und Pachten wurden zeitnah eingezogen. |
| In der Rechnungsprüfung 2022 wurde bemängelt, die Umlage der Nebenkosten (z.B. Grundsteuer/Gebäudeversicherungen) für die vermieteten Objekte zeitnah zu Klären. Im Jahr 2023 wurden die Mietobjekte an die Nahwärme angeschlossen. Den Rechnungsprüfungsausschuss ist es nicht ersichtlich, ob |
| 1. Für die Anschlüsse Fördermittel aus BAFA/KfW-Programm genutzt wurden |
| 2. Die Anschlusskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden sollen |
| Es fiel auf, dass z.B. die Müllgebühren 2023 nicht an die Mieter weiter belastet wurden“. |
| Die 1. Bürgermeisterin gibt dazu an, dass die Anschlusskosten für die Mietshäuser an die Nahwärme wie im Gremium beschlossen von der Kommune übernommen wurden. Die monatliche Abrechnung der Wärmelieferung wird von den Mietern direkt an den Energieversorger bezahlt. Fördermittel wurden in Anspruch genommen. |
| Die Müllgebühren wurden zwischenzeitlich für die Jahre 2023 und 2024 an die Mieter verrechnet; ab 2025 erfolgt die Bezahlung der Müllgebühren nach Erhalt des Bescheides des Landratsamtes direkt durch die Mieter. |
| - | Prüfung, der Ausgaben, ob diese unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind: |
| „Ob Ausgaben für einen Reise-Influencer in einem sinnvollen Kosten-/Nutzenverhältnis stehen, sollte in Zeiten geringer Haushaltsmittel zukünftig wohlüberlegt sein. |
| Ansonsten wurde das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten. Die Preise der Ausgaben entsprechen den örtlichen Verhältnissen.“ |
| Die. 1. Bürgermeisterin erläutert dazu, dass im Jahr 2023 der Naturpark Frankenhöhe bei der Kommune bezüglich der Möglichkeit einer gemeinsamen Kooperation mit einem Reise-Influencer angefragt hatte. Es wurde vereinbart, dass die Kommune die Kosten für eine Übernachtung im örtlichen Hotel übernimmt, im Gegenzug berichtete der Influencer über den Naturpark und Neuhof. Zukünftig werden solche Kooperationen nicht mehr durchgeführt werden. |
| „In Zeiten gestiegener Zinsen sollte von der Verwaltung ein Augenmerk daraufgelegt werden, für bestehende Bankrücklagen durch Vergleiches Angebote höhere Zinserträge zu erwirtschaften.“ |
| Die. 1. Bürgermeisterin erläutert dazu, dass die Verwaltung zwischenzeitlich bei den Hausbanken Erkundigungen eingeholt hat und ein Tagesgeldkonto eröffnet wurde. |
| - | Prüfung, ob die Buchungen ausreichend belegt sind |
| „Die stichprobenartige durchgeführten Prüfungen der Buchungen von Einnahmen und Ausgaben sind ausreichend belegt. |
| Die geprüften Einnahmen und Ausgaben sind angeordnet. |
| Der Eintreibung der verauslagten Kosten „Abschleppen aus Parkverbot Marktplatzfest 2023“ wurde von der Verwaltung bestmöglich nachgekommen.“ |
| Die 1. Bürgermeisterin erläutert dazu noch einmal die Schwierigkeiten bei der Verrechnung der Abschleppkosten: von einem Halter konnten keine Daten festgehalten werden (Auto wurde vor Eintreffen des Abschleppers unbemerkt entfernt), ein Halter war zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung unbekannt ins Ausland verzogen, lediglich eine Rechnung konnte einem Halter in Rechnung gestellt werden und wurde auch beglichen. |
| - | Weitere Prüfungsfeststellungen |
| Erledigung von Prüfungsfeststellungen früherer Prüfungsberichte |
| „Frühere Prüfungsfeststellungen wurden erledigt. Ausnahme stellt die Abrechnung der Nebenkosten für die Mietobjekte dar.“ |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den Abschlusszahlen, wie sie in der Anlage aufgeführt sind.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht schon beschlussmäßig behandelt worden sind, werden nachträglich genehmigt.
Die Beanstandungen wurden sitzungsmäßig behandelt und bereinigt.
Der Gemeinderat spricht gemäß Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung aus.
TOP 05 Annahme von Spenden
Sachvortrag:
Beim Markt Neuhof a.d.Zenn gingen die folgenden Spenden ein:
VR-Bank > 1.500,- € > für Bürgerbus
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende anzunehmen.
TOP 06 Feuerwehr
TOP 06 A Bestätigung der FFW-Kommandanten
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet von den am 21.02.2025 durchgeführten Wahlen des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hirschneuses. Jan Neupert stellte sich nicht mehr zur Wahl. Stefan Sichermann wurde zum 1. Kommandanten, Stefan Sieber wurde zu seinem Stellvertreter gewählt.
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 BayFwG den Kommandanten von Hirschneuses, Herrn Stefan Sichermann und den stellvertretenden Kommandanten, Herrn Stefan Sieber, in ihren Ämtern.
TOP 06 B 3. Kommandant FFW Neuhof
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet von einem Gespräch mit den beiden Kommandanten der FFW Neuhof bei dem die mittels der App „FireManager“ aufgezeichneten Arbeitsstunden der beiden analysiert wurden. Sie erläutert dem Gremium die vielfältigen Tätigkeiten der Kommandanten und die hohe Anzahl an eingebrachten Stunden für diese Tätigkeit. Wunsch der Feuerwehr wäre es, einen zusätzlichen 3. Kommandanten einzuführen, um die Leitungstätigkeiten auf 3 statt wie bisher 2 Personen aufteilen zu können. Die gezahlte Aufwandsentschädigung würde die Hälfte der Aufwandsentschädigung für den 2. Kommandanten betragen.
Die Gemeinderatsmitglieder Angelika Bauch und Erika Scheuenstuhl bekräftigen diesen Vorschlag und loben die hohe Einsatzbereitschaft aller aktiven Feuerwehrleute.
Der anwesende 1. Kommandant Stefan Kallert erläutert nochmals die umfangreichen Tätigkeiten und gibt zu bedenken, dass zu den „sichtbaren“ Tätigkeiten noch viele unsichtbare administrative Arbeiten hinzukommen, die zu zweit kaum mehr zu bewältigen sind.
2. Bürgermeister Herbert Reiß erkundigt sich, in welchen weiteren Ortschaften bereits ein 3. Kommandant existiert. Hier werden von der 1. Bürgermeisterin als Beispiele Markt Erlbach und Dachsbach genannt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zusätzlich zum 1. Und 2. Kommandanten bei der Freiwilligen Feuerwehr noch den Posten eines 3. Kommandanten einzuführen. Dieser wird wie auch der 1. Und 2. Kommandant von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Neuhof gewählt und vom Gemeinderat im Amt bestätigt. Eine Aufwandsentschädigung für den 3. Kommandanten wird in Höhe der Hälfte der Aufwandsentschädigung für den 2. Kommandanten gewährt.
TOP 07 Bericht der 1. Bürgermeisterin
Sachvortrag:
Nachzahlung Strom
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über eine Nachzahlung für Strom in Höhe von rund 12.000,- € für die Straßenbeleuchtung und die Liegenschaften der Kommune. Hauptgrund ist der gestiegene Arbeitspreis pro kwh.
Toilette Waldfriedhof
Die Verwaltung hat bereits Erkundigungen bezüglich einer Kompost-Toilette für den Waldfriedhof eingeholt, es liegen verschiedene Angebote vor. Eine Bestellung und das Aufstellen sollen zeitnah erfolgen.
Sperrung Zufahrt Wochenendsiedlung Adelsdorf
Nachdem im Januar ein Wasserrohrbruch auf der Verbindungsstraße Adelsdorf – Altkatterbach (vor der Einfahrt in die Wochenendsiedlung) behoben wurde, muss diese Stelle nun noch asphaltiert werden. Dafür wird im Zeitraum zwischen 24.03. und 02.04.2025 die Durchfahrt für 2 Tage voll gesperrt sein. Die Anwohner werden informiert.
Kulturveranstaltungen
Mangels Nachfrage wurde die Veranstaltung „Fischer und Rabe“ am 04.04.2025 abgesagt.
Für die Veranstaltung „Sven Bach“ gibt es noch wenige Restkarten im Rathaus zu erwerben.
Dorferneuerung Neukatterbach
Ab dieser Woche werden die Bauarbeiten in Neukatterbach weitergeführt; die Vollsperrung (Anlieger frei) wurde wieder eingerichtet.
Neubürgerempfang
Am 11.04.2025 findet wieder ein Neubürgerempfang statt, bei dem mit einem Doppeldeckerbus die Ortsteile Neuhofs erkundet werden. Herzliche Einladung ergeht sowohl an alle Neubürger und auch alle anderen Bürger, die ihre Gemeinde einmal aus einer anderen Perspektive betrachten möchten.
Bänklasgespräch
Am 31.03.2025 findet das erste „Bänklasgespräch“ mit der Bürgermeisterin in Adelsdorf statt. Ab 17 Uhr nimmt sie auf einer Bank Platz und steht ganz unbürokratisch für Gespräche, Anregungen und Fragen zur Verfügung. Das Bänklasgespräch wird in jedem Ortsteil stattfinden.
Einladung zu Veranstaltungen in der Gemeinde
Einladung ergeht zu allen anstehenden Veranstaltungen in der Gemeinde, wie dem Familienwandertag der Soldaten- und Reservistenkameradschaft am 26.04.2025 und dem Ostereiersuchen der Schlossgeister am Ostersonntag, 20.04.2025.
Weitere Veranstaltungen in der Gemeinde
Im April werden verschiedene Veranstaltungen in Neuhof stattfinden, bei denen die vorbildliche Gemeindeentwicklung und Flächennutzung in Neuhof im Mittelpunkt stehen. Hier werden zum Beispiel eine Abordnung der Regierung von Mittelfranken mit den mittelfränkischen Bürgermeistern und eine Abordnung aus Göttingen für das „Forum Fläche“ erwartet.
Außerdem wurde Neuhof in die Endauswahl für das „Gütesiegel Heimatdorf“ aufgenommen. Die Verleihung des Gütesiegels ist mit einem Preisgeld von 60.000,- € dotiert. Die endgültige Entscheidung trifft eine Fachjury aus Vertretern des Heimatministeriums und der Regierung, welche sich Ende April vor Ort ein Bild von der Gemeinde machen werden.
Außerdem findet am 27.03.2025 erstmals ein sogenannter „Wassertag“ mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes statt, bei dem für die Gemeinde die Möglichkeit besteht alle relevanten Themen, die mit Wasser im Zusammenhang stehen mit den entsprechenden Fachleuten zu erörtern.
TOP 08 Wünsche und Anregungen
Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Christian Berger erkundigt sich, wie bezüglich der Probleme mit dem Mitteilungsblatt weiter verfahren wird. Er möchte, dass in die nächste VG-Sitzung ein Stimmungsbild aus dem Gemeinderat „mitgenommen“ wird.
Gemeinderatsmitglied Angelika Bauch erkundigt sich danach, ob für das Dorfgemeinschaftshaus Neukatterbach wie in der vergangenen Sitzung angeregt ein Brandschutzkonzept in Auftrag gegeben wurde; dies wird von der 1. Bürgermeisterin bejaht.