Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:30 Uhr
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
| TOP 01 | Vereidigung Siebener |
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Sachvortrag:
Nach dem Ausscheiden des Siebners Herrn Georg Stigler, Vockenroth, im vergangenen Jahr, hat das Feldgeschworenenkollegium Neuhof Herrn Thorsten Heubeck als neu zu vereidigenden Siebener gewählt.
Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich bei Herrn Stigler für seine langjährige Tätigkeit als Siebener. Dies stellt ein wichtiges Ehrenamt in unserer Gemeinde dar.
Herr Thorsten Heubeck wird von der 1. Bürgermeisterin als neuer Siebener vereidigt. Sie wünscht ihm alles Gute für die Erfüllung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.
Herr Schweighöfer, der 1. Vorsitzende der Feldgeschworenenvereinigung Neustadt-Süd, gratuliert Herrn Heubeck ebenfalls zur Vereidigung.
In diesem Zusammenhang berichtet der 1. Bürgermeister, dass die Gemeinde von der Feldgeschworenenvereinigung als Dachverband der Siebner angefragt wurde, ob diese die Mitgliedsbeiträge für die Siebner übernehmen würde. Es handelt sich dabei um einen Beitrag von 15 Euro pro Siebner im Jahr, bei 14 Siebnern ergibt das eine Summe von 210,- € im Jahr. Der Bürgermeister hat die Übernahme des Betrages in eigener Zuständigkeit zugesagt.
| TOP 02 | Bürgerfragen |
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Sachvortrag:
Es wurden keine Anliegen von Bürgern vorgetragen.
| TOP 03 | Breitbandausbau - Erschließungsgebiete und Grobkalkulation |
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Sachvortrag:
Herr Langer von der Breitbandberatung Bayern stellt dem Gemeinderat den aktuellen Stand in Sachen Breitbandausbau / Gigabitverfahren vor. Die Präsentation wird den Gemeinderatsmitgliedern im Nachgang zur Sitzung im RIS zur Verfügung gestellt.
Grundlagen:
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023.
Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe durch den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Bestätigung vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn auf Basis Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach bayerischer Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0 vom 26. Juli 2023
Der Regelfördersatz (Kommunen RmbH) für die Wirtschaftlichkeitslücke teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
Auf Grundlage der Grobkalkulation (Marktpreise 2023) und der ausgewählten und mit der Kommune abgestimmten Förderkulisse (siehe Karte), ergeben sich zu erwartende förderfähige Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in Höhe von ca. 2.200.000,00 €.
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke (Vorbehalt zur Aufhebung des Verfahrens bei Überschreitung) bei Vergabe für das Gesamtlos wird auf 1.850.000,00 € festgelegt.
Zur Gewichtung der eingehenden Angebote wird folgende Bewertungsmatrix festgelegt:
| Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke | 90 % |
| Ausbauzeit | 10 % |
Folgende Leistungen sind für das Auswahlverfahren und den Abschluss eines Kooperationsvertrages durchzuführen:
| - | Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) |
| - | Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes |
| - | Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium |
| - | Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe |
| - | Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land |
| - | Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter |
Herr Langer von der Breitbandberatung steht anschließend für Fragen des Gemeinderats zur Verfügung.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Schritte gemäß Sachvortrag einzuleiten.
Für die weiterführende fachliche Begleitung und Umsetzung des Verfahrens durch die Breitbandberatung Bayern GmbH, wird der Folgeauftrag für die o.g. Leistungen an die Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des vorliegenden Angebotes in Höhe von 20.759,55 € (brutto) zugstimmt.
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu neu aufgenommenen Adressen (nach dem Erg. MEV):
Die uneingeschränkte Aufnahme neuer förderfähigen Adressen für das Auswahlverfahren, obliegt der Zustimmung durch den Projektträger PwC.
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.
| TOP 04 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil |
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Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 19.02.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 19.02.2024 wird ohne Einwand genehmigt.
| TOP 05 | Bausachen |
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| TOP 05 A | Bauvoranfrage Hirschneuses, Fl. Nr. 69, Gmkg. Hirschneuses |
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Sachvortrag:
Dem Landratsamt Neustadt liegt ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 69, Gmkg. Hirschneuses vor. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die Gemeinde nun um Stellungnahme und ggf. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.
Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang des bebauten Ortsteils. Aufgrund der gewünschten Lage im rückwärtigen Bereich des Grundstückes wäre die Lage wohl als Außenbereich einzustufen.
Die Antragsteller begründen die nach hinten versetzte Lage mit der Notwendigkeit den vorderen Bereich zur Nutzung der bestehenden Scheune freizuhalten.
Das Gremium berät über den Antrag und spricht sich für eine positive Stellungnahme aus.
Beschluss:
Die Gemeinde nimmt zu dem geplanten Bauvorhaben wie folgt Stellung:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Markt Neuhof a.d.Zenn hat keine Einwände gegen das Bauvorhaben (Vorbescheid).
| TOP 06 | Einbeziehungssatzung Neuselingsbach |
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Sachvortrag:
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn hat in seiner Sitzung vom 19.06.2023 beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Neuselingsbach für Teilstücke der Flurnummern 116 und 93, Gemarkung Neuziegenrück, aufzustellen.
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 den Entwurf für die Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Neuselingsbach des Ingebieurbüros Rausch + Partner in der Fassung vom 17.11.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Neuselingsbach mit Begründung hat fristgerecht in der Zeit vom 22.01.2024 bis 23.02.2024 öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung dazu erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn Nr. 1/2024 vom 12.01.2024. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.
Gleichzeitig wurden im Zeitraum vom 22.01.2024 bis 23.02.2024 die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Das Ingenieurbüro Rausch und Partner hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belangen zusammengestellt und im Ergebnis zusammengefasst. Die vollständige Abwägungstabelle liegt den Gemeinderatsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn beschließt den Entwurf zur Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Neuselingsbach in der Fassung vom 17.11.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Satzungsbeschluss ist im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn öffentlich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
| TOP 07 | Dorferneuerung Neukatterbach |
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Sachvortrag:
Kommenden Mittwoch, 20.03.2024, findet eine Ortsversammlung in Neukatterbach zum Thema Dorferneuerung statt. Die mitwirkenden Firmen sowie Vertreter der Dillenberggruppe und des Landkreises werden hier für Fragen der Bürger zur Verfügung stehen.
Die 1. Bürgermeisterin wird mit einem Vertreter des ALE demnächst außerdem Adelsdorf und Neuziegenrück besichtigen, um zu klären, ob in diesen Orten auch die Möglichkeit einer einfachen Dorferneuerung bestehen würde. Die Wartezeit für solche Verfahren beträgt ohnehin aktuell ca. 5 – 6 Jahre.
Für Neukatterbach bittet die 1. Bürgermeisterin – wie bereits bei vergangenen größeren Baumaßnahmen - um Bevollmächtigung, Aufträge auch kurzfristig erteilen zu können.
Beschluss:
Die 1. Bürgermeisterin Claudia Wust wird ermächtigt, kommende Aufträge, welche die Dorferneuerung Neukatterbach betreffen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben.
| TOP 08 | Sanierung Dach Dorfgemeinschaftshaus / Schlachthaus Oberfeldbrecht |
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Sachvortrag:
Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden Angebote für Material zur Instandsetzung Dorfgemeinschaftshaus und Schlachthaus zur Kenntnis. Durchgeführt werden die Arbeiten in Eigenleistung durch die Dorfbewohner.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegenden Angebote zur Materialbeschaffung für Dorfgemeinschaftshaus und Schlachthaus Oberfeldbrecht zu beauftragen.
| TOP 09 | Annahme von Spenden |
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Sachvortrag:
Beim Markt Neuhof a.d.Zenn ging eine Spende des Landgasthofes Riesengebirge in Höhe von 1.429,40 € für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe ein (Weihnachtsessen für die Bürgerbusfahrer).
Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich für die Spende.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende anzunehmen,
| TOP 10 | Stadtradeln 2024 |
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Sachvortrag:
Bereits im letzten Jahr hat der Markt Neuhof a.d.Zenn bei der Aktion Stadtradeln mitgemacht. Dabei können in einem bestimmten Zeitraum mit dem Fahrrad gefahrene Kilometer mittels App erfasst werden. Alle teilnehmenden Kommunen im Landkreis fahren dafür im gleichen Zeitraum. Im letzten Jahr konnte Neuhof bereits den 2. Platz für die gefahrenen Kilometer unter den Kommunen im Landkreis erreichen.
In diesem Jahr findet das Stadtradeln im Zeitraum vom 09.06. bis 30.06. im Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim statt.
Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen möchte die Bürgermeisterin für die beste Gruppe in Neuhof an der Kirchweih ein Fass Bier spendieren. Das kann zum Beispiel ein Verein oder auch eine nur für das Stadtradeln geschaffene Gruppe sein. Außerdem soll der besten Einzelradler mit den meisten gefahrenen Kilometern ebenfalls einen Preis erhalten.
Die Aktion wird zu gegebener Zeit noch einmal im Mitteilungsblatt beworben werden.
| TOP 11 | Bericht der 1. Bürgermeisterin |
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Sachvortrag:
Blumenschmuck
Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Vereinen und Gruppierungen, die in Neuhof sowohl im Hauptort als auch in den Außenorten für schönen Blumenschmuck zu Ostern sorgen.
Jugendrotkreuz
Vergangenes Wochenende fanden die Kreismeisterschaften des Jugendrotkreuz mit bis zu 200 Kindern in Neuhof statt. Ende Juni finden dann noch die Bezirksmeisterschaften in Neuhof statt. Genutzt wurden neben der Schule auch die Schlossscheune und das Begegnungshaus. Die 1. Bürgermeisterin lobt das Engagement der Ehrenamtlichen.
Fahrradweg Adelsdorf
Die Bauarbeiten am neuen Radweg in Adelsdorf haben wieder begonnen.
Die Eröffnung ist für Ende April geplant. Sobald ein genaues Datum feststeht, werden die Bürger informiert.
Schlussevaluierung Allianz Aurach-Zenn
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über die vergangene 2-tägige Klausurtagung der Kommunalen Allianz in Klosterlangheim, bei der sie mit der Geschäftsleitung und Vertretern aus den anderen Kommunen teilgenommen hat. Hier wurden Themen betrachtet, die die Kommunale Allianz in den letzten Jahren bearbeiten konnte und eruiert, welche Themen in Zukunft interessant sein könnten.
Dillenberggruppe
Die 1. Bürgermeisterin wird an einer Tagung zur Zukunft des Wasserzweckverbandes teilnehmen. Unter anderem wird der neu zu errichtende Hochbehälter ein Thema sein.
| TOP 12 | Wünsche und Anregungen |
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Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Stefan Gräser fragt an, wie zukünftig mit dem Biber verfahren werden kann bzw. welche Informationsmöglichkeiten es hier gibt.
Die 1. Bürgermeisterin schlägt vor, den Biberbeauftragten anzufragen, ob er in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderates für Fragen zur Verfügung stehen würde.
Stefan Gräser fragt weiter an, ob es derzeit einen aktuellen Belegungsplan für die Turnhalle gebe. Die 1. Bürgermeisterin gibt zur Kenntnis, dass der Hauptnutzer der Turnhalle der Sportverein ist. Welche Gruppen des Sportvereins zu welchen Zeiten in der Halle sind wurde ihr vom Sportverein bisher leider nicht mitgeteilt. Herr Gräser wird sich in seiner Funktion als Mitglied der Sportvereinsvorstandschaft um einen Plan der Belegung durch den Sportverein bemühen. Dann kann die Gemeindeverwaltung einen kompletten Belegungsplan erstellen und diesen dann wiederum den Sportgruppen zur Verfügung stellen.
| TOP 13 | Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 |
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Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Christian Böhmlehner berichtet als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses über die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung:
Am 30.01.2024 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2022 des Marktes Neuhof a.d.Zenn örtlich geprüft. Die Prüfungsniederschrift enthält keine zu bereinigenden Mängel. Die Stichproben-Prüfung umfasste die Haushaltssatzung (Kredite, Kassenkredite), den Vollzug der Steuerhebesätze, den Vollzug des Haushaltsplanes (Überschreitungen, Rücklagenzuführung), die Einnahmebeschaffung einschließlich Stundungen, Erlässe und Niederschlagungen, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und schließlich die Belegprüfung.
Die Überprüfung hat zu folgenden Beanstandungen geführt:
- Haushaltsplan:
„Die Haushaltsüberschreitungen müssen noch, soweit sie nicht schon beschlussmäßig behandelt wurden, pauschal genehmigt werden.“
- Rechtzeitiger Eingang der Einnahmen:
„Die geprüften Einnahmen Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Mieten und Pachten wurden zeitnah eingezogen.
In der diesjährigen Prüfung wurden besonderes die Einnahmen und ausgaben der eigenen Mietobjekte betrachtet. Die Mieten sollten, spätestens im Rahmen von Neuvermietungen, an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Was zeitnah geklärt werden sollte, ist die teilweise nicht vorhandene Umlage von Nebenkosten (z. Bsp. Grundsteuer und Gebäudeversicherung)“.
Die 1. Bürgermeisterin gibt dazu an, dass bei einer Neuvermietung die Mieten und Nebenkosten entsprechend angepasst werden.
- Prüfung, ob die Buchungen ausreichend belegt sind
„Die stichprobenartig durchgeführten Prüfungen der Buchungen von Einnahmen und Ausgaben sind ausreichend belegt. Die geprüften Einnahmen und Ausgaben sind angeordnet.
Bei unserer Prüfung konnten wir zu den veranlagten Kosten „Abschleppen aus Parkverbot Marktplatzfest 2022“ keinen entsprechenden Eingang des Halters zum Betrag 485,40 € finden.“
Die 1. Bürgermeisterin erläutert, dass beim Marktplatzfest 2022 das Gelände für die Aussteller kurzfristig vergrößert werden musste und das Parkverbot deshalb erweitert wurde. Das abgeschleppte Auto war in einem Bereich geparkt, der nicht ordnungsgemäß / rechtzeitig mit einem Parkverbot beschildert war. Deswegen konnten die Kosten auch nicht umgelegt werden. Seitdem wird seitens der Verwaltung und des Bauhofes noch mehr auf eine korrekte Beschilderung der Parkverbote geachtet.
- Erledigung von Prüfungsfeststellungen frühere Prüfungsberichte
„Frühere Prüfungsfeststellungen wurden erledigt.“
- Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
„Die stichprobenartigen Prüfungen ergaben keine haushaltsrechtlichen Verstöße.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den Abschlusszahlen, wie sie in der Anlage aufgeführt sind.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht schon beschlussmäßig behandelt worden sind, werden nachträglich genehmigt.
Die Beanstandungen wurden sitzungsmäßig behandelt und bereinigt.
Der Gemeinderat spricht gemäß Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung aus.