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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 9/2023
Aus dem Gemeinderat
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GENODEF1ANS

1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.

TOP 01 Bürgerfragen

Keine Bürgerfragen.

TOP 02 Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.03.2023 wird ohne Einwand genehmigt.

TOP 03 Bericht der 1. Bürgermeisterin

Sachvortrag:

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Die 1. Bürgermeisterin berichtet vom Siebenertag am vergangenen Samstag mit Festgottesdienst und spricht insbesondere dem Schützenverein ihren Dank für die Bewirtung im Schützenhaus aus.

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Es fand ein Treffen bzgl. Kirchweih zwischen den beteiligten Vereinen im Sportheim statt. Alle Vereine wollen versuchen, miteinander wieder eine gute Kirchweih auf die Beine zu stellen. Die Schaustellerverträge wurden bereits unterzeichnet, und es wird wieder ein schöner Abschluss z. Bsp. In Form einer Feuershow für die Kirchweih gewünscht.

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Am 05. 08.2023 werden die Ehrungen der Feuerwehren beim Grillfest der Feuerwehr in Oberfeldbrecht stattfinden. Es ergeht eine Einladung an die Gemeinderatsmitglieder.

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Das LRA hat keine Einwände gegen die Errichtung einer Kneipp-Anlage im Leitenbach, es kann also mit den Planungen begonnen werden.

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Am 24.04.2023 wird Herr Meier vom AELF zum nächsten Termin für das Programm boden:ständig nach Neuhof kommen.

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Es ergeht eine Einladung zu den kommenden Veranstaltungen: Kaffee, Denkmal, Kuchen am 21.04.2023 in Neuziegenrück, Neubürgerempfang am 21.04.2023, Pflanzentauschbörse des Obst- und Gartenbauvereines am 22.04.2023, Historische Ortsführung am 22.04.2023

TOP 04 Energiekarawane

Sachvortrag:

Die 1. Bürgermeisterin begrüßt Herrn Franz Graf, Klimaschutzmanager im LRA Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim, welcher die sogenannte „Energiekarawane“ vorstellt.

Herr Graf führt aus, dass in Zeiten in denen Energie immer teurer und knapper wird für die Bürger viele Fragen entstehen. Da die Bürger aber oft vor den Kosten für eine Energieberatung zurückschrecken, soll mit der Energiekarawane ein Anreiz geschaffen werden, sich mit dem eigenen Energiebedarf auseinanderzusetzen.

In den nächsten Tagen werden im Gemeindegebiet an 500 ausgewählte Haushalte Briefe mit Gutscheinen für eine kostenfreie Energieberatung verteilt. Für Haushalte, die keinen Brief erhalten und trotzdem Interesse an einer Energieberatung haben, liegen auch im Rathaus noch eine bestimmte Anzahl an Gutscheinen bereit.

Die Beratungen sollen im Mai und Juni stattfinden.

Neuhof ist die 5. Gemeinde im Landkreis, die von diesem Service profitieren kann.

In diesem Zusammenhang wird nochmals an die bereits bestehende Möglichkeit erinnert, sich kostenlos Strom-Messgeräte in den Rathäusern Neuhof und Trautskirchen auszuleihen.

TOP 05 Friedhofssatzung

Sachvortrag:

Die Gemeinderatsmitglieder beraten über den vorliegenden Entwurf für die Friedhofssatzung Hirschneuses. In dieser Satzung werden noch keine Gebühren festgelegt.

Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich bei Herrn Georg Guggenberger, welcher stellvertretend für die Arbeitsgruppe erschienen ist. Er erläutert nochmals Hintergründe für die Notwendigkeit dieser Satzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf der Bestattungs- und Friedhofssatzung für den Friedhof Hirschneuses. Diese tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ein Entwurf liegt dem Protokollbuch bei.

Der Gemeinderat stimmt der Bestattungs- und Friedhofssatzung für den Friedhof Hirschneuses zu.

TOP 06 Schöffenwahl 2023

Sachvortrag:

Zur Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagsliste aufzustellen, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht eingerichteter Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 04.01.2023 ist dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch eine Person vorzuschlagen. Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nr. 04/2023 vom 24.02.2023 ist zur Benennung von Personen für die Schöffenvorschlagsliste aufgefordert worden. Es sind insgesamt drei Bewerbungen bzw. Vorschläge eingegangen.

Wegen persönlicher Beteiligung wird Gemeinderatsmitglied Christian Berger von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Bewerbungen und beschließt Christian Berger als Schöffe vorzuschlagen.

Als Nachrücker werden Jan Feiler und Martin Runge vorgeschlagen.

TOP 07 Städtebaulicher Vertrag

Sachvortrag:

In der Sitzung vom 13.02.2023 hat der Marktgemeinderat beschlossen. Einbeziehungssatzungen in Einzelfällen zuzulassen. Voraussetzung dafür soll der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sein.

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf für einen Muster-Vertrag vor, welcher als Grundlage für künftige städtebauliche Verträge dienen soll. Dieser kann dann dem Einzelfall entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.

Der Gemeinderat berät über den vorliegenden Vertrag.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag. Der Gemeinderat stimmt zu, künftige städtebauliche Verträge für Einbeziehungssatzungen nach diesem Muster-Vertrag zu gestalten, wobei immer dem entsprechenden Einzelfall Rechnung zu tragen ist.

TOP 08

Vereinbarung über einen abweichenden Zerlegungsmaßstab für die Gewerbesteuer mit dem Markt Markt Erlbach

Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages Windpark "Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses GmbH & Co. KG"

Sachvortrag:

Dem Markt Neuhof a.d.Zenn liegt der Entwurf für eine Vereinbarung mit dem Markt Markt Erlbach vor, mit welcher ein abweichender Zerlegungsmaßstab gem. § 33 GewStG für den Gewerbesteuermessbetrag festgelegt werden soll.

Nach § 29 Abs. 1Nr. 2 a) GewStG sieht die Rechtslage regelmäßig eine Zerlegung von 10/90 vor. Betroffene Gemeinden können sich nach § 33 Abs. 2 GewStG über einen anderen Zerlegungsanteil einigen.

Die Vereinbarung sieht stattdessen eine Zerlegung von 5/95 vor. Der Markt Markt Erlbach wird demnach bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages des Windparks „Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses GmbH & Co. KG“ ab dem Veranlagungszeitraum 2022 zu 5 % und der Markt Neuhof an der Zenn zu 95 % berücksichtigt.

Der Markt Markt Erlbach hat der Vereinbarung bereits zugestimmt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag auf zukünftige Umverteilung der Gewerbesteuer mit einem Anteil von 95 Prozent für die Bürgerwindenergie Neuhof-Hirschneuses GmbH & Co. KG“ ab 2022 zuzustimmen. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Vereinbarung zwischen den Gemeinden zu unterzeichnen.

TOP 09

Termin nächste GR-Sitzung

(15.5 - Tag nach Marktplatzfest, 22.5 Kirchweih Adelsdorf)

Sachvortrag:

Da der nächste planmäßige Termin für die Gemeinderatssitzung auf den 15.05.2023, also den Tag nach dem Marktplatzfest fällt, berät der Gemeinderat über eine Verlegung.

Nach Beratung kommt der Gemeinderat zu dem Entschluss, dass die nächste Sitzung am 22.05.2023 stattfinden soll.

TOP 10 Wünsche und Anregungen

Sachvortrag:

Gemeinderatsmitglied Pöhmerer bringt vor, dass das Dorfgemeinschaftshaus in Oberfeldbrecht einen neuen Anstrich erhalten soll. Es wird vereinbart, dass das Material dafür von der Gemeinde gestellt wird, die Arbeiten werden von der Dorfgemeinschaft durchgeführt.

Der folgende Punkt aus der nichtöffentlichen Sitzung obliegt nicht mehr der Geheimhaltung und wird veröffentlicht:

Quartiersmanagement

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt, die Stelle Quartiersmanagement nach Ablauf der Förderung nicht weiter zu verlängern.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, nach Ablauf der Förderung eine Stelle mit bis zu 15 Wochenstunden innerhalb der Verwaltung des Marktes Neuhof an der Zenn zu schaffen, welche entsprechend der ausgeübten Tätigkeit nach TvöD bewertet wird. Diese Stelle wird Frau Müller angeboten.