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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 9/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung Trautskirchen 31.03.2023

TOP 01

Fortführung Bürgerbusprojekt, Sachstandsbericht und Beschlussfassung

Sachvortrag:

In der Sitzung vom 28.08.2020 beschloss man, das Projekt Bürgerbus als Kooperationsprojekt mit dem Markt Neuhof a.d.Zenn auf den Weg zu bringen. Nun sind 2,5 Jahre vergangen und im November 2023 läuft der Kooperationsvertrag aus.

Daher soll nun entschieden werden, ob das Kooperationsprojekt weitergeführt werden soll.

Der Bürgermeister begrüßt herzlich die Quartiersmanagerin Kerstin Müller aus Neuhof, die das Projekt entwickelt und organisiert hat und heute noch verwaltet.

Sie berichtet über die Erfahrungen mit dem Projekt „Bürgerbus“ in den letzten zwei Jahren.

Der Bürgerbus ist seit 15.02.2021 in Betrieb, wobei coronabedingt im Jahr 2021 nur 9 Monate und im Jahr 2022 11,5 Monate gefahren werden konnte. Bei der Auswertung der Fahrten wurden nur die Jahre 2021 und 2022 betrachtet.

Insgesamt wurden an 435 Tagen 3.178 Fahrten mit 3.778 Fahrgästen getätigt. Durchschnittlich ist der Bus 42 Stunden pro Woche in Betrieb. Der Bürgerbus hat 41.259 km zurückgelegt, im wöchentlichen Durchschnitt sind das 456 km. Der Bürgerbus wird von Trautskirchener und Neuhöfern gleichermaßen genutzt. Ziele der Fahrten sind insbesondere Einkaufsläden, Ärzte, Apotheken, Bahnhof, die Rathäuser oder die Post.

Seit 2021 sind auch Fahrten außerhalb des VG-Gebietes zu Ärzten und Apotheken in den Nachbargemeinden möglich.

Man bedankt sich herzlich bei den derzeit 17 ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern, ohne die dieses Projekt nicht möglich wäre. Insgesamt wurden 3.915 ehrenamtliche Stunden geleistet - die „Überstunden“ sind nicht mitgerechnet. Bisher musste noch keine einzige Schicht ausfallen. Die ursprünglich kalkulierten Kosten wurden eingehalten. Die jährlich laufenden Kosten betrugen im Jahr 2020 und 2021 10.430,00 Euro (netto), im Jahr 2022 waren es 9.280,00 Euro (netto).

Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Müller für den Vortrag und ist der Meinung, dass der Bürgerbus eine Erfolgsgeschichte sei. Es hat sich ein eingeschworenes Team von Fahrern entwickelt. Besonders aufgefallen sei ihm das bei dem gemeinsamen Workshop, an dem er auch teilgenommen hatte.

Der Bürgerbus leistet einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe der Menschen am Alltag, daher sollte das Projekt auf jeden Fall nach bisherigem Prinzip weitergeführt werden.

Man erkundigt sich nach dem Gesamtverbrauch an Strom, in der betrachteten Zeit. Kerstin Müller gibt an, dass der Bürgerbus im Jahr 2021 3383 kW/h und im Jahr 2022 6122 kW/h pro Jahr verbraucht hat.

Auch wird gefragt, ob eine Ausweitung der Fahrtzeiten des Busses, vor allem nachmittags, möglich wäre. Dies wäre z.B. für die Fußballjugend und die Fahrten zum Training von Vorteil. Aktuell fährt der Bus von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Quartiersmanagerin gibt an, dass dieses Thema bereits im Gespräch war, aber eine Verlängerung der Fahrtzeiten nicht in Frage kommt. Hauptsächlich möchte man die ehrenamtlichen Fahrer nicht noch länger in Anspruch nehmen müssen. Auch äußerten diese, dass sie ungerne länger als bis 17:00 Uhr fahren möchten.

Der Gemeinderat beschließt, dass das Projekt Bürgerbus in Kooperation mit der Gemeinde Neuhof a.d. Zenn nach bisherigem Prinzip fortgeführt werden soll. Die Quartiersmanagerin des Marktes Neuhof wird beauftragt, sich um die Anschaffung/das Leasing eines geeigneten E-Fahrzeuges zu kümmern.

TOP 02

Errichtung der Großtagespflege Svenja und Florian Weiskopf, Dagenbach, Projektvorstellung und Beitrag der Gemeinde Trautskirchen

Sachvortrag:

Svenja und Florian Weiskopf planen die Eröffnung einer Großtagespflege in Dagenbach. Geplant ist eine Eröffnung im September 2023 mit dem Namen HOFStube 9 - Kindertagesbetreuung am Bauernhof.

Die Vorhabenträger möchten eine einrichtungsbezogene Förderung nach Art. 20a BayKiBiG erhalten und einen entsprechenden Antrag stellen.

Frau Weiskopf stellt sich und ihren Ehemann vor und erläutert das geplante Konzept. Gemeinsam haben sie bereits 2018 „HOFerleben“ Weiskopf gegründet, um erlebnispädagogische Erfahrungen für Kinder und Familien erlebbar zu machen.

Das Ehepaar ist qualifiziert, Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren zu betreuen. Da eine weitere Kollegin eingestellt werden soll, dürfen 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Kinder können dann in einer Zeit von 8 - 14 Uhr angemeldet werden, die Kernzeit von 9 - 13 Uhr muss als Basisbuchungszeit in Anspruch genommen werden. Es gibt bereits neun Anfragen, sowohl aus Trautskirchen, als auch aus anderen Orten.

Frau Weiskopf berichtet darüber, dass Frau Dalheimer vom Landratsamt sich die Räumlichkeiten bereits vor Ort angesehen hat und der Landkreis das Projekt befürwortet.

Auch hat sie Bürgermeister Wirth versichert, dass es wohl eine Pflegeerlaubnis geben werde.

Das Landratsamt fungiert als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Dahin werden auch die Elternbeiträge bezahlt.

Der Bürgermeister erklärt, dass zwei Möglichkeiten der Förderung der Großtagespflegestellen möglich seien. Eine davon ist die Förderung nach Art. 20a BayKiBiG. Diese wird durch Land und Gemeinde jeweils zu 50% kofinanziert.

Gleiches gilt auch für die Finanzierung in der Kindertagesstätte in Trautskirchen. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei ca. 3.700,00 Euro pro Kind.

Somit würde sich für die Gemeinde finanziell nichts ändern - Förderungen für Kinder die im Gemeindegebiet wohnen, müssen bezahlt werden, ganz gleich in welche Einrichtung sie gehen.

Bürgermeister Wirth hat bereits auch mit der Kindergartenleitung über die neu geplante Großtagespflege gesprochen. Aus ihrer Sicht spricht nichts gegen das Projekt.

Zum September 2023 stellt sich die Situation in der Trautskirchener Kindertagesstätte so dar, dass es gleichermaßen Zugänge und Abgänge, sowohl in den Krippengruppen als auch in den Regelgruppen geben wird. Allerdings gibt es auch 5 Fremdanmeldungen und 2 Anmeldungen für Korridorkinder und somit ist der Druck auf die Regelgruppen groß.

Die Gemeinderäte beratschlagen sich und nach einigen Fragen z.B. bezgl. der Finanzierung, Kosten für einen Platz in der Tagesstätte, nötige Auflagen, steht man dem Projekt positiv gegenüber.

Der Bürgermeister und die Gemeinde werden wegen fehlender Betreuungsplätze von den Bürgerinnen und Bürgern in die Verantwortung genommen. Daher begrüßt er weitere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, auch zum Wohle der Kinder.

Die Gemeinde Trautskirchen befürwortet die Errichtung einer Großtagespflege in Dagenbach, Hausnummer 9 und beschließt, dass die Einrichtung nach Art. 20 a BayKiBiG gefördert werden soll.

Der Erhalt einer Pflegeerlaubnis durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch ist eine zwingende Fördervoraussetzung.

TOP 03

Zweckvereinbarung mit dem Markt Emskirchen über die kommunale Kostenbeteiligung bzgl. der Errichtung eines Familienstützpunktes für die Gemeinden der Kommunalen Allianz AurachZenn

Sachvortrag:

Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim richtet vier Familienstützpunkte in Diespeck, Emskirchen, Illesheim und Uffenheim ein.

Familienstützpunkte sind wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen, die konkrete Angebote der Eltern- und Familienbildung in einer Kommune vorhalten und mit anderen sozialen Einrichtungen gut vernetzt sind. Sie bieten für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien, je nach Alter des Kindes und der Familiensituation, geeignete und passgenaue Hilfen an.

Der Familienstützpunkt in Emskirchen hat seine Arbeit am 01.03.2023 aufgenommen. Dieser Stützpunkt soll - mit Ausnahme von Obernzenn - den Bereich der Gemeinden der Kommunalen Allianz AurachZenn abdecken. In der Sitzung der Kommunalen Allianz AurachZenn vom 08.11.2022 erfolgte der Beschluss, die nicht durch die Pauschalzahlung des Landkreises gedeckten Personalkosten für den Familienstützpunkt zu gleichen Teilen auf die Gemeinden umzulegen.

Der Anteil für Trautskirchen würde ca. 1450,00 Euro / Jahr ausmachen.

Bürgermeister Wirth begrüßt dieses Projekt und empfiehlt, de Familienstützpunkt in Emskirchen finanziell zu unterstützen. Seit 2013 liefen Pilotprojekte in ganz Bayern - mit Erfolg!

Die Gemeinde Trautskirchen begrüßt die Errichtung des Familienstützpunktes in Emskirchen und ermächtigt den 1. Bürgermeister die vorliegende Zweckvereinbarung mit dem Markt Emskirchen über die kommunale Kostenbeteiligung für die Gemeinden der Kommunalen Allianz AurachZenn (ohne Obernzenn) zu unterzeichnen.

TOP 04

Vorschlagliste zur Schöffenwahl für 2024 - 2028

Sachvortrag:

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 die Wahl der Schöffen statt. In allen Gemeinden werden Vorschlagslisten erarbeitet aus denen dann, durch einen beim zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss, eine Auswahl erfolgen wird.

Laut Schreiben des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 04.01.2023 ist dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch mindestens eine Person vorzuschlagen.

Im Amtsblatt Nr. 4 / 2023 erfolgte an alle Bürger eine Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffenvorschlagsliste.

Es sind folgende Bewerbungen bzw. Vorschläge eingegangen:

  1. Dieter Grauf aus Trautskirchen, Beruf: Fahrlehrer
  2. Ingrid Stigler aus Trautskirchen, Beruf: Verwaltungsangestellte

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Bewerbungen und beschließt, beide Vorschläge zu melden.

TOP 06

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 mit Feststellungs- und Entlastungsbeschluss

Sachvortrag:

Am 22. März 2023 haben die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Friedrich Endreß, Martin Bardenbacher und Bernd Bibelriether die örtliche Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Trautskirchen geprüft.

Über das Ergebnis wurde eine Niederschrift angefertigt, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurde.

Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, deshalb konnte die Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Anlage zu diesem Protokoll, sie ist gleichzeitig Bestandteil des Beschlusses. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 2021 werden hiermit nachträglich genehmigt.

TOP 07

Angebot über die Errichtung eines barrierefreien Zuganges zum öffentlichen Spiel- und Freizeitplatz

Sachvortrag:

Im November 2022 wurde beschlossen, das Projekt „barrierefreier Zugang zum Spiel- und Freizeitplatz“ im Rahmen der Kleinprojektförderung des Regionalbudgets einzureichen, mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 22.714,76 Euro brutto.

Die Gemeinde erhielt zwischenzeitlich einen Förderbescheid über 10.000,00 Euro.

Insgesamt wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Es liegt ein Angebot von der Firma FMC Baggerbetrieb aus Trautskirchen, über 21.259,15 Euro brutto, vor.

Die Firma hatte bereits im November 2022 ein Angebot abgegeben und hat dieses geringfügig modifiziert (Ersatz L-Steine durch Jura-Steine).

Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe bezüglich des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Spiel- und Freizeitplatz zum Angebotspreis von 21.259,15 Euro brutto.

TOP 08

Nachtragsangebot Lüftung Umbau „Altes Schulhaus“

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung vom 12.08.2021 wurden die Arbeiten Heizung, Sanitär, Lüftung an die Firma Stierhof aus Bad Windsheim i. H. v. 130.310,96 Euro vergeben.

Auf den Bereich Lüftung entfielen damals 43.070,84 Euro - ohne gesonderte Fördermöglichkeit, da man zu diesem Zeitpunkt von einer stundenweisen Nutzung des Untergeschosses als Hort ausgegangen war.

Das im Oktober 2022 beschlossene geänderte Nutzungskonzept - also Nutzung als vollwertige Kindertagesstätte - erhöht den Investitionsbedarf im Bereich des Gewerkes Lüftung.

Das Erdgeschoss ist nun einzubeziehen.

Dies macht ein Nachtragsangebot erforderlich - in Höhe von 54.141,19 Euro. Dafür entfallen aus dem Ursprungsauftrag 14.498,56 Euro.

Es gibt aber auch eine sehr gute Nachricht: Die Gemeinde hat im April 2022 einen Förderbescheid von der BAFA in Höhe von 80% der Kosten erhalten. Die Umsetzung muss bis 29.04.2023 erfolgen!

Der Bürgermeister informiert darüber, dass in allen Kita-Neubauten der Einbau von Lüftungsgeräten Standard ist und es für Kindertagesstätten höhere Anforderungen gibt. Dies mache auch Sinn, da die Gebäude immer besser isoliert sind und die Hülle immer undurchlässiger wird. Eine Lüftung wird daher immer wichtiger, auch um Kita-Schließungen zu vermeiden.

Für den Umbau und Nutzungsänderung des Anwesens Rathausplatz 2, 90619 Trautskirchen, Kindertagesstätte wird folgende Nachtragsvereinbarung getroffen.

Hierzu ergeben sich die geänderten bzw. neuen Preise zu den entsprechenden betroffenen Leistungen:

Nachtragsangebot vom 14.03.2023

Summe der zusätzlichen Vergütung

54.141,19 Euro

Summe des erteilten Auftrages

28.572,28 Euro

Summe neue Gesamtvergütung

82.713,47 Euro

Die Ausführungsfrist wird nicht berührt.

Der Gemeinderat bestätigt die Nachtragsvereinbarung.

TOP 09

Bauausschuss Kindertagesstätte und Kläranlage

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wird ergänzt um den Punkt „Bauausschuss Kläranlage“

Die Ergänzung wird einstimmig genehmigt.

Kindertagesstätte:

Folgende Gemeinderatsmitglieder des bisherigen gemeinsamen Ausschusses von Kirchenvorstand und Gemeinderat sind: Martin Bardenbacher, Friedrich Mauser, Norbert Zeilinger, Werner Wirth.

Es wird vorgeschlagen einen Bauausschuss mit diesen Mitgliedern zu bilden und um die 2. Bürgermeisterin Anja Raatz und der 3. Bürgermeisterin Gabi Lichtenberg zu erweitern.

Kläranlage:

Bürgermeister Wirth bittet um Vorschläge.

Für den Bauausschuss der Kläranlage melden sich folgende Gemeinderatsmitglieder:

Friedrich Mauser, Lukas Lockl, Norbert Zeilinger, 1. Bürgermeister Werner Wirth, 2. Bürgermeisterin Anja Raatz und 3. Bürgermeisterin Gabi Lichtenberg.

Der Klärwärter Stefan Kemler soll zu den jeweiligen Besprechungen ebenfalls geladen werden.