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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 1/2024
Neues aus dem Rathaus
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Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024

Laut dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz müssen Kommunen nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten. Dabei soll das Gebührenaufkommen die Kosten decken, aber nicht übersteigen. Bereits im Dezember 2022 hat die Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben, dass die Kalkulationsansätze aufgrund der gestiegenen betrieblichen Aufwendungen für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 erhöht werden müssen. Um die Bürger in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, hat sich der Stadtrat für eine zweistufige Erhöhung der Gebühren entschieden. Nach einer ersten Erhöhung in 2023 erfolgt zum 01.01.2024 der zweite Schritt: ab 01.01.2024 erheben die Stadtwerke je m³ Trinkwasser eine Gebühr von 2,38 € und je m³ Abwasser eine Gebühr von 1,85 €. Die Grundgebühren sowie die Niederschlagswassergebühr bleiben gleich. Eine neue Preisanpassung ist erst wieder ab dem 01.01.2027 zu erwarten.

Freuen dürfen sich alle Bobinger über eine Verlängerung der wasserrechtlichen Entnahme von Tiefengrundwasser bis zum 31.12.2043. Damit ist die ausgezeichnete Qualität des Bobinger Trinkwassers für die nächsten 20 Jahre gesichert.

Die komplette Gebührenübersicht in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung finden Sie in den veröffentlichten Satzungen auf www.stadt-bobingen.de.