Ulrich Lange, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr (zweiter von rechts), machte sich vor Ort ein Bild vom geplanten Ausbau des Bobinger Bahnhofs. Dazu stand er im Austausch mit Hans-Jörg Durz, Mitglied des Deutschen Bundestages (links im Bild), Ersten Bürgermeister Klaus Förster sowie Werner Ziegelmeier von der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (rechts im Bild).
Am 20. Januar 2026 fand ein Austausch zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Bobingen und zur Elektrifizierung statt. Staatssekretär Ulrich Lange informierte dabei gemeinsam mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes- und Landespolitik, der Wirtschaft sowie der Stadt über den aktuellen Stand des Projekts. Dabei wurde bestätigt, dass die Planungen für den barrierefreien Ausbau im ersten Halbjahr 2026 beginnen sollen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Anschaffung neuer Schienenfahrzeuge durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) für die Strecken Augsburg-Buchloe und ins Allgäu. Damit diese Züge künftig eingesetzt werden können, müssen die Bahnsteige an den Gleisen 1 und 2 erhöht werden. Um diese baulichen Anpassungen umsetzen zu können, wurde der Bahnhof Bobingen in das Regelausbauprogramm der Deutschen Bahn aufgenommen. Zuständig für die Umsetzung ist die DB InfraGo AG, die den Projektauftrag derzeit vorbereitet. Auch die Finanzierung des Gesamtvorhabens gilt als gesichert. Ab 2027 werden die Mittel über eine neue Finanzierungsstruktur gebündelt. Gleichzeitig stellt der Bund deutlich mehr Geld für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen zur Verfügung. Für Planung, Bau und Inbetriebnahme wird derzeit ein Zeitraum von etwa fünf bis acht Jahren angenommen. Die Stadtverwaltung wird den Prozess weiterhin eng begleiten und regelmäßig über den Fortschritt berichten.
Elektrifizierung der Bahnstrecke weiterhin Thema
Auch die mögliche Elektrifizierung der Strecke wurde angesprochen. Neue gesetzliche Regelungen sollen künftig schnellere Genehmigungsverfahren ermöglichen und die Umsetzung von Projekten erleichtern. Welche Strecken letztlich umgesetzt werden, entscheiden die Länder, während der Bund die entsprechenden Maßnahmen finanziell unterstützt. Eine frühere Wirtschaftlichkeitsprüfung hatte jedoch ergeben, dass das Güterverkehrsaufkommen auf der Strecke Augsburg–Buchloe zu gering ist. Eine Elektrifizierung wäre deshalb nur über spezielle Förderprogramme für den Schienenpersonennahverkehr möglich, insbesondere über Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).