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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 10/2023
Neues aus dem Rathaus
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Landtagswahl am 08. Oktober 2023: Bekanntmachung zur repräsentativer Wahlstatistik

Bekanntmachung zur repräsentativen Wahlstatistik

Die Urnenwahlbezirke 10 und 15 der Stadt Bobingen wurden vom Landeswahlleiter für die repräsentative Landtagswahlstatistik 2023 ausgewählt. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in Art. 91 Landeswahlgesetz und § 87 Landeswahlordnung.

Zweck der Statistik ist es, festzustellen, ob jüngere und ältere Staatsbürger stärker vom Stimmrecht Gebrauch machen, welches Geschlecht dabei die eine oder andere Partei häufiger wählt und von welchen Altersgruppen die einzelnen Parteien bevorzugt werden. Das Ergebnis soll einen verlässlichen Einblick in die Zusammensetzung der Stimmberechtigten und der Wählerschaft der Parteien geben. Das Wahlgeheimnis bleibt dabei streng gewahrt.

Für die wahlstatistische Auswertung werden nur die Stimmzettel „Landtagswahl - Erststimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten“ verwendet, die einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe enthalten.

Der Wahlvorstand vor Ort ermittelt das Ergebnis des Stimmbezirks ohne Berücksichtigung dieser Stimmzettelaufdrucke. Die Stimmenauszählungen nach den Unterscheidungsmerkmalen erfolgt ausschließlich im Bayerischen Landesamt für Statistik.

Darüber hinaus werden vor den Urnenwahllokalen 2, 4 und 8 ab 08:00 Uhr Befragungen von der Forschungsgruppe Wahlen bzw. von Infratest dimap für die Veröffentlichung der Hochrechnungen durchgeführt.