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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 11/2023
Neues aus dem Rathaus
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Rutschgefahr durch fallendes Herbstlaub

Auch im Herbst muss geräumt werden

Im Herbst verwandelt sich die Landschaft in ein buntes Farbenspiel aus fallenden Blättern. Doch hinter der scheinbaren Idylle lauern Gefahren, insbesondere im urbanen Umfeld. Bei Nässe und Kälte kann herabfallendes Herbstlaub zu rutschigen Gehwegen führen und birgt das Risiko von Unfällen. Gemäß der Verkehrssicherungspflicht ist es daher notwendig, Gehwege und öffentliche Wege von Laub zu befreien, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Was viele nicht wissen: Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen ist die Kommune für die Beseitigung der Blätter zuständig. Grenzen Gehwege jedoch an private Grundstücke, geht die Räumpflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf den Eigentümer bzw. den Mieter über. Hier lohnt ein Blick in den Mietvertrag, denn wenn Eigentümer die Räum- bzw. Streupflicht auf ihre Mieter übertragen haben, können auch diese verpflichtet sein, die angrenzenden Gehwege laub- und gefahrenfrei zu halten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss bei einem Unfall im schlimmsten Fall mit Schadenersatzforderungen rechnen. Wann und wie oft gekehrt werden muss ist in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Bobingen geregelt (www.stadt-bobingen.de). Über allem steht: Nehmen Sie Ihre Pflicht ernst und gehen Sie rücksichtsvoll miteinander um, so wird der Herbstspaziergang für alle zu einem unbeschwerten Vergnügen.