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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 11/2023
Neues aus dem Rathaus
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Geänderte Verkehrsführung für Radfahrende in der Wertachstraße

Beim Aktionstag „Radverkehrssicherheit“ der Polizeiinspektion Bobingen am 05. Oktober erklärten Roland Schur und seine Kollegin den Passanten die neue Verkehrsführung

„Geisterradler-Schilder“ der Verkehrswacht weisen darauf hin, dass Fahrradfahrende entlang der Wertachstraße in Richtung Krankenhaus ab sofort die Fahrbahn benutzen müssen. Stadteinwärts ist der Gehweg weiterhin für Radfahrende freigegeben. Jedoch gilt: Schrittgeschwindigkeit!

Bislang war der Gehweg entlang der Wertachstraße in beide Fahrtrichtungen für Fahrradfahrende freigegeben. Dass dort jedoch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, war vielen Radfahrenden nicht bewusst. Ein weiterer Gefahrenpunkt: Autofahrende aus den einmündenden Straßen und anliegenden Grundstücken nehmen den Radverkehr von Ost nach West - also entgegen der Fahrtrichtung - häufig zu spät wahr. Dies führte vor einigen Wochen erneut zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer tödlich verletzt wurde.

Bei einem Ortstermin erörterten Vertreter der Stadtverwaltung sowie der Polizeiinspektion Bobingen Sofortmaßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der dortigen Verkehrssituation. In einem ersten Schritt wurden die Verkehrs-Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auf dem Gehweg in Fahrtrichtung Westen (Richtung Krankenhaus) abgebaut. Von der Einmündung Landshuter Allee bis kurz vor dem Ortsschild müssen Radfahrende in diese Richtung ab sofort statt dem Gehweg die Fahrbahn benutzen. Kinder unter acht Jahren müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren und dürfen von ihren Eltern begleitet werden. Aber auch hier gilt: Schrittgeschwindigkeit! Für ältere Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Benutzung des Fußgängerwegs optional. Nach der evangelischen Kindertagesstätte befinden sich keine Gefahrenstellen durch unüberschaubare Ein- oder Ausfahrten mehr, weshalb dort der Gehweg wieder in beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr freigegeben ist.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit, durch welche weiteren baulichen Maßnahmen, der Schutz der Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle erhöht werden kann.

Hätten Sie´s gewusst?

Die Fahrrad-Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen liegt bei maximal 7 bis 15 km/h. Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit verhindert, dass gegebenenfalls Fußgänger zu Schaden kommen. Wer sich dieser Vorgabe widersetzt, dem droht ein Bußgeldbescheid inklusive Punkte in Flensburg.