Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Als Folge dessen wurde 2019 eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Bayern hat hierbei ein eigenen Modell entwickelt, das auf einem flächenbezogenen Ansatz basiert.
Auf Grundlage der Grundsteuererklärungen, die seit 2022 durch die Finanzämter bearbeitet werden, müssen alle bayerische Städte und Gemeinden ihre Grundsteuerhebesätze neu festlegen. Diese Neuregelung wird ab 2025 wirksam.
Der Stadtrat der Stadt Bobingen hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die neuen Hebesätze beschlossen:
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 an die Grundstückseigentümer verschickt.
Wichtiger Hinweis:
Falls Sie einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, diesen an die neuen Beträge anzupassen.