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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 12/2025
Neues aus dem Rathaus
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Öffentlichkeitsarbeit

Wenn Schnee und Eis Straßen und Wege bedecken, beginnt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die arbeitsreichste Zeit des Jahres. Bei nächtlichem Schneefall startet der Einsatz oft schon um 4 Uhr morgens. Insgesamt sechs Räum- und Streufahrzeuge sind je nach Wetterlage im Einsatz, um Straßen und Wege so schnell wie möglich zu räumen und zu streuen. Für die anstehenden Wintertage ist der Bauhof gut vorbereitet und die Streusalzlager sind ausreichend gefüllt.

So ist der Winterdienst geregelt

Die Verantwortung für den Winterdienst liegt grundsätzlich bei demjenigen, der eine Straße unterhält. Für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist in der Regel der Freistaat Bayern oder der Landkreis Augsburg zuständig, für Gemeindestraßen die Stadt Bobingen. Eine gesetzliche Pflicht zum Räumen und Streuen besteht allerdings nur auf Straßen, die verkehrswichtig und besonders gefährlich sind – etwa an Steigungen, Kreuzungen oder stark befahrenen Hauptstraßen. Dennoch sorgt die Stadt – je nach Witterung und Personal – auch darüber hinaus auf vielen weiteren Straßen, Geh- und Radwegen für sichere Verhältnisse.

Wo wird zuerst geräumt?

Die Reihenfolge der Einsätze richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und Gefährdungslage der Straßen. Vorrang haben Hauptverkehrs- und Ortsverbindungstraßen. Erst danach folgen Nebenstraßen und Wohngebiete. Für die Ortsumgehung sowie die Kreisstraßen in Richtung Inningen und Wehringen ist der Landkreis zuständig. Da bei starkem Schneefall nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können, bittet die Stadt um Verständnis, wenn es in Nebenstraßen und Wohngebieten länger dauert, bis geräumt wird.

Räum- und Streupflicht - Welche Aufgabe haben private Anlieger?

Nicht nur der Bauhof, auch private Grundstückseigentümer tragen Verantwortung für sichere Wege. Nach der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Bobingen sind sie verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. An Werktagen bis spätestens 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 08:00 Uhr müssen Gehwege geräumt und bei Glätte gestreut sein – und zwar durchgehend bis 20 Uhr, wenn erneut Schnee fällt oder Glätte entsteht. Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein etwa ein Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten.

Der geräumte Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Gehweg geschoben werden, sondern muss so gelagert werden, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften, zum Beispiel in Baugebieten.

Öffentliches Streugut

Bei Glätte dürfen private Anlieger den öffentlichen Streugutboxen aus Holz Streugut in haushaltsüblichen Mengen entnehmen.

Standorte:

  • Ecke Max-Fischer-Straße / Im Wiesengrund (Alte Moschee)
  • Rathausstraße
  • Sudetenstraße / Ecke Sebastianweg
  • Frieda-Forster-Straße (Schule)
  • Grenzstraße (Schule)
  • Ecke Bobinger Straße / Bauernstraße
  • Parkplatz Kirche in Reinhartshausen

Vermeiden Sie den Einsatz von Streusalz – der Umwelt zuliebe! Streusalz kann Pflanzen, Boden und Grundwasser schädigen, Tiere belasten sowie Fahrzeuge und Straßen angreifen. Verwenden Sie stattdessen umweltfreundliche Streumittel wie Sand und Splitt.

Die grün-orangefarbenen Kunststoff-Streukisten dienen den städtischen Bauhofmitarbeitern als Depot für das Räumen und Streuen von öffentlichen Wegen, Schulwegbereichen, Ampelübergängen sowie Bushaltestellen. Bitte entnehmen Sie dort kein Streugut!

So unterstützen Sie den Winterdienst

Die Stadt bittet auch die Kraftfahrzeughalter, ihre Fahrzeuge während den Wintermonaten nach Möglichkeit in Garagen oder auf den zum Grundstück gehörenden Stellplätzen abzustellen, damit die Räumdienste ungehindert arbeiten können. Besonders nachts oder bei Dauerparkern kann ein falsch abgestelltes Fahrzeug die Durchfahrt der Räumfahrzeuge erheblich erschweren. Bitte beachten Sie die 5-Meter-Parkverbotszonnen an Kreuzungen und vermeiden Sie das Parken in schmalen Straßen, da für die Räumfahrzeuge eine Fahrbahnbreite von 3 bis 3,5 Metern erforderlich ist.

Passen Sie gut auf sich auf, bleiben Sie gesund und kommen Sie gut und sicher durch die Wintertage!