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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 12/2025
Neues aus dem Rathaus
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Öffentlichkeitsarbeit

Die Stadt Bobingen sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bei den Kommunalwahlen am 8. März 2026 und gegebenenfalls bei den Stichwahlen am 22. März 2026 als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitwirken möchten. Voraussetzung für die Teilnahme ist das aktive Wahlrecht.

Welche Zeit muss ich einplanen?

Die Wahllokale sind in der Regel von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sie müssen nicht den ganzen Tag anwesend sein, da die Wahlhelfer oft in zwei Schichten eingeteilt werden (vormittags/nachmittags). Zur Auszählung der Stimmen gegen 17:30 Uhr müssen jedoch alle Wahlhelfer anwesend sein. Bei den Wahlen am 8. März 2026 werden ab 17:45 Uhr zusätzlich Hilfskräfte zur Auszählung benötigt.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Alle Wahlhelfenden erhalten am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in bar.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne über das Service-Portal der Homepage unter www.stadt-bobingen.de/rathaus-service/buergerservice/bobinger-service-portal/wahlamt/wahlhelfer-berufung online bewerben.

Die Stadt Bobingen bedankt sich bereits jetzt bei allen Freiwilligen für ihre Unterstützung!