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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 13/2023
Neues aus dem Rathaus
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Keine Kinderreisepässe mehr ab 01. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Restlaufzeit von Bestandsdokumenten bleibt hiervon unberührt.

Alternativ können deutsche Staatsangehörige künftig unabhängig vom Alter einen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Auch für Kinder unter 6 Jahren können diese ausgestellt werden.

  • Für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum reicht der Personalausweis für Kinder und Erwachsene aus.
  • Für weitere Reisen außerhalb der EU empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses.

Welches Reisedokument das Richtige für Sie ist bzw. die aktuellsten Einreisebestimmung können jederzeit unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender abgerufen werden.

Das Bürgerbüro empfiehlt, auch aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen, rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit vorhandener Kinderreisepässe zu überprüfen. Eine erforderliche Terminvereinbarung zur Beantragung von Passdokumenten ist telefonisch oder online möglich. Zu beachten ist, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis ein neues Dokument auf dem Passamt zur Abholung bereitliegt!