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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 3/2023
Neues aus dem Rathaus
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Das Stadtbauamt informiert:

Zum 01.01.2023 wurde die Bayerische Bauordnung geändert. Gem. dem neu eingefügten Art. 44 a – „Solaranlagen“ werden grundsätzlich alle Eigentümer verpflichtet bei einem Neubau oder der vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes Solaranlagen zu errichten und zu betreiben. Die neue Regelung differenziert in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zwischen Nichtwohngebäuden (ab 01.03., 01.07. bzw. 01.01.2025) und Wohngebäuden (ab 01.01.2025). In bestimmten Fällen sind auch Ausnahmen vorgesehen. Sollten Sie daher entsprechende Bauvorhaben planen, bitten wir Sie diese Änderung zu berücksichtigen.