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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 3/2023
Neues aus dem Rathaus
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Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Für dieses verantwortungsvolle Amt erstellt die Stadt Bobingen Vorschlagslisten für die anstehende Wahl im Frühjahr 2023. Geeignet sind alle in Bobingen wohnhaften Personen, die bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sind.

Geeigent sind darüber hinaus alle Personen, die die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:

  • Wer über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt.

  • Wer umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache beherrscht.
  • Wer straffrei ist.

Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung – von der Anklage bis zum Urteil.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteilsvermögens. Außerdem sollte man gesundheitlich in der Lage sein, das Schöffenamt auszuüben.

Die Formulare für die Bewerbung um die Aufnahme in die Vorschlagsliste stehen unter www.schoeffenwahl2023.de zur Verfügung. Hinweis: Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt.

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.stadt-bobingen.de oder direkt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz.