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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 4/2023
Neues aus dem Rathaus
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Stadtverwaltung sucht Wahlhelfer für die Landtags-/Bezirkswahlen am 08. Oktober

Für die Durchführung der Landtags-/Bezirkswahl am Sonntag, 08. Oktober 2023 sucht die Stadtverwaltung verantwortungsbewusste und zuverlässige Personen, die bereit sind, sich für das Gemeinwohl einzusetzen und die Verwaltung beim reibungslosen Ablauf der Wahl zu unterstützen. Als Wahlhelfer haben Sie die wichtige Aufgabe, den Wahlprozess zu überwachen und die Stimmen zu zählen.

Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein und somit folgende Anforderungen erfüllen: am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige sein sowie seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet sein. Wahlhelfer sollten neutral, zuverlässig und in der Lage sein, effektiv mit anderen Wahlhelfern und Wahlbeamten zusammenzuarbeiten. Sie sollten auch in der Lage sein, klare Anweisungen zu geben und Verfahren zu erklären.

Alle Wahlhelfer erhalten vor der Wahl eine kurze Unterweisung und werden mit ihren Aufgaben vertraut gemacht. Jeder Wahlhelfer erhält voraussichtlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Wenn Sie Interesse haben, als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig zu werden, freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung unter

https://www.stadt-bobingen.de/rathaus-service/buergerservice/bobinger-service-portal/wahlamt.