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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 4/2024
Neues aus dem Rathaus
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Sozialpreisverleihung der Stadt Bobingen

Vorschläge für Preisträger können noch bis 08. April eingereicht werden

Die Stadt Bobingen wird auch dieses Jahr wieder ihren Sozialpreis verleihen. Mit ihm soll als Zeichen des Dankes und der Anerkennung beispielhaftes Handeln ausgezeichnet werden. Für jede Bürgerin und jeden Bürger der Stadt Bobingen besteht die Möglichkeit, einen Preisträger vorzuschlagen. Selbstvorschläge sind ausgeschlossen. Die Richtlinie zur Vergabe des Sozialpreises ist unter www.stadt-bobingen.de/sozialpreisverleihung-der-stadt-bobingen nachzulesen.

Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen und muss bis spätestens 08. April 2024 beim Sozialwesen der Stadt Bobingen oder per E-Mail an soziales@bobingen.de eingereicht werden.

Preisträger können laut Sozialpreis-Richtlinie alle natürlichen Personen sowie Personengruppen sein, die zum sozialen Leben der Stadt Bobingen besonders enge Beziehungen haben oder zum Ansehen der Stadt beitragen. Die Kriterien zur Erlangung des Sozialpreises sind herausragende Leistungen für das Allgemeinwohl oder Fälle herausragender Zivilcourage oder Hilfseinsätze.

Der Sozialpreis besteht aus einer Urkunde sowie einem Preisgeld und wird nach einer Vorauswahl durch die Sozialpreis-Jury und nach Beschluss des Stadtrates verliehen. Die Preisübergabe erfolgt durch den Ersten Bürgermeister.