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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 4/2025
Neues aus dem Rathaus
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Gesetzliche Betreuung und Vorsorge

Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder eine gesetzlich bestellte Betreuung die persönlichen Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten. Wie man selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss nehmen kann, was Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sind und was es für Fragestellungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Betreuung gibt, erläutern die Betreuungsvereine für Augsburg und Umgebung e. V., des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Augsburg e. V. und des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg im Rahmen von kostenfreien Bürgersprechstunden.

Termin: Donnerstag, 24. April 2025, 16 bis 17.30 Uhr

Ort: Bobingen, Treffpunkt Soziale Stadt, Pestalozzistraße 1

Um telefonische Voranmeldung unter 0821 5704832 wird gebeten.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Augsburg unter Telefon 0821 3102 2480 oder im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/betreuungsstelle.