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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 4/2026
Neues aus dem Rathaus
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Neue Regeln für Balkonkraftwerke

Was Sie zu Anschluss, Leistung und Anmeldung wissen müssen

Anschluss über die Haushaltssteckdose erlaubt

Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden — vorausgesetzt geeignete Schutzvorrichtungen, wie zum Beispiel Schuko-Stecker mit Schutzumhüllungen oder Trennschalter sind vorhanden. Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen ist weiterhin nicht erlaubt.

Klare Vorgaben zur maximalen Leistung

Die neue Norm legt auch die zulässigen Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke fest:

  • maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter: 800 Watt
  • maximale Modulleistung bei Schuko-Anschluss: 960 Watt
  • maximale Modulleistung bei Energiesteckvorrichtung: 2000 Watt

Höhere Anforderungen an die mechanische Sicherheit

Hersteller müssen künftig klar angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Zudem müssen diese den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelasten standhalten.

Registrierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Bei Mietwohnungen ist es weiterhin wichtig, dass der Eigentümer der Installation an der Fassade oder Balkonbrüstung zustimmt. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Wichtig bleibt ebenfalls eine fachgerechte Befestigung, damit die Anlage sicher hält und niemanden gefährdet.

Sie haben weitere Fragen? Die Ansprechpartner des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern erreichen Sie unter der Telefonnummer 0831 9602860, über die kostenfreie Hotline 0800 809 802 400 sowie im Internet unter www.eza-energieberatung.de.