Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 beschlossen, die Sanierungssatzungen in bestimmten Bereichen der Stadt aufzuheben.
| Diese Entscheidung betrifft die folgenden Sanierungsgebiete: | |
| • | Sanierungsgebiet Innenstadt |
| • | Sanierungsgebiet Bahnhof |
| • | Sanierungsgebiet Stadteingang Nord und Stadteingang Süd |
| • | Sanierungsgebiet Soziale Stadt Nord und Soziale Stadt Süd |
Die entsprechenden Satzungen zur Aufhebung wurden am 06.02.2025 amtlich bekannt gemacht und könnten unter anderem auf der Homepage der Stadt Bobingen eingesehen werden. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzungen hat die Stadt auch die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch beantragt. Dies bedeutet, dass die Eigentümer betroffener Grundstücke in Kürze Mitteilungen vom Amtsgericht Augsburg – Grundbuchamt erhalten werden, in denen ihnen die Löschung der Vermerke mitgeteilt wird. Ab Mitte 2025 wird ein Gutachter die Bodenwertsteigerungen aufgrund der Sanierungsmaßnahmen ermitteln. Sollte es notwendig sein, werden voraussichtlich ab Mitte 2026 Ausgleichsbeträge erhoben. Bei weiteren Fragen können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Bauverwaltung der Stadt Bobingen wenden.