So sollte es nicht aussehen: Überhängende Sträucher und Zweige zwingen Fußgänger und Radfahrer auf die Fahrbahn - und bringen sie dadurch in Gefahr.
Für den Erhalt des Stadtgrüns sorgt die Stadt durch Ersatzpflanzungen.
Grünflächen, Hecken und Bäume verschönern unser Ortsbild und leisten einen wertvollen Beitrag für das Klima sowie den Lebensraum von Mensch und Tier. Doch wenn Äste über Gehwege ragen oder Hecken in den Straßenraum wachsen, kann dies schnell zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Vor allem Fußgänger und Radfahrer - darunter auch Kinder, die bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen - sind dann gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Auch Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste haben immer wieder Probleme mit zu tiefhängenden Ästen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass Grundstückseigentümer nach Art. 29 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtet sind, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen regelmäßig zurückzuschneiden.
Zwischen dem 01. März und 30. September sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Pflegeschnitte erlaubt. Größere Rückschnitte oder das Entfernen von Gehölzen sind in dieser Zeit zum Schutz brütender Vögel nicht zulässig.
Auch die Stadt ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Deshalb kontrolliert der Bauhof regelmäßig den Bewuchs im öffentlichen Raum und führt notwendige Rückschnitte durch. Einzelne Bäume werden nicht willkürlich gefällt. Solche Maßnahmen sind nur dann notwendig, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann - zum Beispiel nach Sturmschäden oder bei Pilz- und Schädlingsbefall, der oft erst bei genauerer Untersuchung erkennbar ist. Die Fällungen während der Vogelbrutzeit werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Augsburg durchgeführt. Die Stadt sorgt für Ersatzpflanzungen und bittet um Verständnis für diese Maßnahmen im Sinne der öffentlichen Sicherheit.
Sie haben allgemeine Fragen zu Fällungen in der Zeit Brutzeit vom 1. März bis zum 30. September? Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Naturschutzbehörde (www.landkreis-augsburg.de).