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Bobinger Stadtbote
Ausgabe 6/2024
Neues aus dem Rathaus
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Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Sträucher wachsen schnell - allerdings dürfen sie Gehwege nicht unpassierbar machen oder zu Unfällen führen

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark. Sie sollten frühzeitig zurückgeschnitten werden, um den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern. Außerdem dürfen Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht durch Bewuchs verdeckt werden. Diese Verkehrseinrichtungen müssen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig und ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können. Bäume, die auf Ihrem Grundstück stehen, gehören Ihnen - egal, ob Sie sie selbst gepflanzt haben oder nicht. Sie sind daher auch dafür verantwortlich, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Als Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks können im Schadensfall durch verkehrsbehindernden Bewuchs oder andere Anlagen hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen (Art. 29 BayStrWG). Um die in den Gehölzen brütenden Vögel zu schützen, dürfen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz im Frühjahr und Sommer Hecken und durch einen Formschnitt zur Beseitigung des Zuwachses zurückgeschnitten werden. Ein vollständiges Ab- oder Zurückschneiden bis auf den Stock der Pflanzen ist nur im Zeitraum von Oktober bis Februar erlaubt.