Anlässlich der Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 hat Freistaat Bayern staatliche Hilfen zur Unterstützung der Geschädigten auf den Weg gebracht. Für Soforthilfen für Bürger, Gewerbebetriebe, Selbständige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft stellt der Freistaat einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.
Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ nach Maßgabe der Soforthilferichtlinie vorgesehen. Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung (z.B. Stundungen im vereinfachten Verfahren, Vollstreckungsaufschub).
Sämtliche Informationen zu den staatlichen finanziellen Hilfen können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/ abrufen.